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Art. 25 · In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber

BZO Dietikon · S. 15 · Original-PDF

privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. Massvorschriften G. Erholungszonen2 Art. 25 a2 Es sind nur Bauten erlaubt, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Sportanlage stehen. Erholungszone Sport ES Es gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. Wohnnutzungen sind nur für standortgebundene Betriebsangehörige erlaubt, sofern sie für den Unterhalt und die Sicherheit der Anlage notwendig sind. Sie sind in jedem Falle auf ein Minimum zu beschränken. Im Fondli beträgt die Überbauungsziffer max. 12 %. Art. 25 b2 Zulässig sind lediglich besondere Gebäude in Form von Gartenhäusern und für jede gesamte Anlage ein Gemeinschaftsbau mit Sanitärräumen und einem kleinen Gemeinschaftsraum. Erholungszone Familiengärten EG Es gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften für Familiengartenhäuser. Die max. Gebäudegrundfläche beträgt für den Gemeinschaftsbau max. 25 m2 und für Gartenhäuser max. 10 m2. Die Gebäudehöhe beträgt max. 2.50 m. Die Dachfläche der gedeckten Sitzplätze darf max. 10 m2 betragen. Seitlich muss mindestens die Hälfte der Abwicklung offen sein. Art. 25 c4 Die Erholungszone Park (EP) im Niderfeld soll bezüglich Erholungsfunktion und Gestaltung eine hohe Qualität aufweisen. Die Gesamtanlage muss multifunktional nutzbar sein. Der überwiegende Teil der Erholungszone Park EP 14 Fläche muss für die Öffentlichkeit dauernd zugänglich sein. Erlaubt sind nur Bauten, welche der Zweckbestimmung und Nutzung dieser Erholungszone dienen. Es gilt eine Überbauungsziffer von 8%. Wohnnutzungen sind unzulässig. Anlagen, die den Erholungszonen Sport (ES) und Familiengärten (EG) entsprechen, können zugelassen werden, sofern sie den jeweiligen Bestimmungen gemäss Art. 25a oder b entsprechen. 3. WEITERE FESTLEGUNGEN 1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.