Zone W2/45 · Dietikon
Zürich · BFS 243 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W2/45 in Dietikon (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan max. 1 Jahr alt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung eBaugesucheZH + Ausfertigungen
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietikon, in denen «W2/45» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Dietikon · S. 5
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonen 1. Bauzonen Kernzonen
–innere Kernzone K2
–äussere Kernzone K3 Quartiererhaltungszone QZ Zentrumszonen
–innere Zentrumszone Z5
–äussere Zentrumszone Z4 Wohnzonen
–Eingeschossige Wohnzone5 W1/18
–Zweigeschossige Wohnzone W2/25
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30
–Zweigeschossige Wohnzone W2/45
–Dreigeschossige Wohnzone W3/65
–Viergeschossige Wohnzone W4/80
–Zweigeschossige Wohnzone
mit Gewerbeerleichterung3 WG2/45
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/65
–Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4/80 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Erholungszone Sport ES Erholungszone Familiengärten EG Erholungszone Park4 EP 3. Freihaltezone* F 4. Reservezone* R * Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und Reservezone sind durch das PBG abschliessend geregelt (§§ 40 und 62, bzw. 65).
Art. 265BZO Dietikon · S. 16
Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen, der Wohnzone W1/18 und in der Industriezone in allen anderen Zonen zulässig. Die Arealfläche muss folgende Bauzonenflächen umfassen: Arealüberbauung
–ein- und zweigeschossige Zonen, a) Arealfläche Zentrumszone min. 3000 m2
–übrige Zonen min. 5000 m2 Die Ausnützungsziffer ist gegenüber der Regelüberbauung um 1/10 erhöht. b) Massvorschriften Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die zonengemässe Beschränkung der Gebäudelänge gilt nicht, die Bautiefe ist freigegeben und das Zusammenbauen mehrerer Häuser gestattet. In den drei- und mehrgeschossigen Zonen sind zwei zusätzliche Vollgeschosse zulässig, während in der Zone W2/45 ein zusätzliches Vollgeschoss erlaubt ist. c) Ausnützungs-
verschiebungen Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei Regelüberbauung übersteigen. Art. 26 a2 Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht, sofern mehr als 2 Vollgeschosse oder eine Gebäudelänge von mehr als 20 m projektiert werden. Gestaltungsplanpflicht Poststrasse Mit dem Gestaltungsplan soll eine differenzierte bauliche Verdichtung ermöglicht werden. Art. 26 b2 Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt für Neubauten eine Gestaltungsplanpflicht. Gestaltungsplanpflicht Mühlehalden Mit dem Gestaltungsplan soll eine besonders gute Lösung bezüglich der Hangeingliederung von Neubauten und der Verkehrserschlies-sung …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Dietikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.