Zone W2/30 · Dietikon
Zürich · BFS 243 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W2/30 in Dietikon (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan max. 1 Jahr alt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung eBaugesucheZH + Ausfertigungen
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietikon, in denen «W2/30» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Dietikon · S. 5
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonen 1. Bauzonen Kernzonen
–innere Kernzone K2
–äussere Kernzone K3 Quartiererhaltungszone QZ Zentrumszonen
–innere Zentrumszone Z5
–äussere Zentrumszone Z4 Wohnzonen
–Eingeschossige Wohnzone5 W1/18
–Zweigeschossige Wohnzone W2/25
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30
–Zweigeschossige Wohnzone W2/45
–Dreigeschossige Wohnzone W3/65
–Viergeschossige Wohnzone W4/80
–Zweigeschossige Wohnzone
mit Gewerbeerleichterung3 WG2/45
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/65
–Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4/80 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Erholungszone Sport ES Erholungszone Familiengärten EG Erholungszone Park4 EP 3. Freihaltezone* F 4. Reservezone* R * Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und Reservezone sind durch das PBG abschliessend geregelt (§§ 40 und 62, bzw. 65).
Art. 215BZO Dietikon · S. 14
In der Zone W1/18 sind nur freistehende Bauten erlaubt, in allen anderen Zonen ist die geschlossene Bauweise bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig. Art. 21 a2 In der Zone W2/30 gelten im Gebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht für Terrassenhäuser folgende Vorschriften: Terrassenhäuser Die Ausnützungsziffer beträgt 45 %. Die Vollgeschosszahl ist nicht beschränkt. Dach- und Untergeschosse sind unzulässig. Jedes Geschoss ist um mindestens das Anderthalbfache der Geschosshöhe des darunterliegenden Geschosses hangwärts zu versetzen. E. Industriezone1
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 5 m | Art. 185, S. 12 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Dietikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.