Zone K3 · Dietikon
Zürich · BFS 243 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone K3 in Dietikon (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan max. 1 Jahr alt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung eBaugesucheZH + Ausfertigungen
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietikon, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Dietikon · S. 5
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonen 1. Bauzonen Kernzonen
–innere Kernzone K2
–äussere Kernzone K3 Quartiererhaltungszone QZ Zentrumszonen
–innere Zentrumszone Z5
–äussere Zentrumszone Z4 Wohnzonen
–Eingeschossige Wohnzone5 W1/18
–Zweigeschossige Wohnzone W2/25
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30
–Zweigeschossige Wohnzone W2/45
–Dreigeschossige Wohnzone W3/65
–Viergeschossige Wohnzone W4/80
–Zweigeschossige Wohnzone
mit Gewerbeerleichterung3 WG2/45
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/65
–Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4/80 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Erholungszone Sport ES Erholungszone Familiengärten EG Erholungszone Park4 EP 3. Freihaltezone* F 4. Reservezone* R * Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und Reservezone sind durch das PBG abschliessend geregelt (§§ 40 und 62, bzw. 65).
Art. 61BZO Dietikon · S. 7
Für die übrigen Bauten gelten folgende Grundmasse: Übrige Bauten
K2 K3 Vollgeschosse, max.
2 3 Dachgeschosse, max.
2 2 Gebäudehöhe, max. m 7.5 10 Gebäudelänge, max. m 30 35 Gebäudebreite, max. m 14 14 Grenzabstand, min. m 4 5 Gegenüber Strassen gilt bei fehlenden Baulinien ein Strassenabstand von 4 m in der Zone K2 und 6 m in der Zone K3. Für besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG beträgt die Überbauungsziffer 5 %. Die geschlossene Bauweise ist im Rahmen der zulässigen Gebäudelänge gestattet.
Art. 91BZO Dietikon · S. 8
Einzelne Dachaufbauten sind zulässig in der Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben, wobei folgende Richtwerte zu beachten sind: Dachaufbauten Giebellukarnen: max. Frontfläche 5 m2
max. Frontbreite 2.5 m Schleppgauben: max. Frontfläche 3 m2
max. Fronthöhe 1.0 m Die gesamte Breite aller Dachaufbauten, Dacheinschnitte und liegenden Dachfenster darf maximal 1/3 der betreffenden Fassadenlänge betragen. Dacheinschnitte sind nur in der Zone K3 zulässig. Sie dürfen eine Höhe von maximal 2.40 m ab Fussboden und eine Breite von maximal 3.00 m aufweisen.
2Glasfläche sowie Ochsenaugen sind zulässig. Einzelne Dachflächenfenster oder Glasziegel bis maximal 0.7 m Die Dachaufbauten müssen in Farbe und Material auf das Dach und das Gebäude abgestimmt sein. Die Trauflinie des Hauptdaches darf durch die Dachaufbauten nicht unterbrochen werden. Bei zwei Geschossen im Dachraum dürfen Dacheinschnitte und Dachaufbauten nicht breiter sein als ein Drittel der betreffenden Fassadenlängen. Zudem sind einzelne liegende Dachfenster zulässig.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 61, S. 7 | 0.98 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 61, S. 7 | 0.98 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 61, S. 7 | 0.98 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 61, S. 7 | 0.95 |
| Strassenabstand | ≥ 6 m | Art. 61, S. 7 | 0.97 |
Extrahiert aus der BZO Dietikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.