Zone Z3 · Dielsdorf

Zürich · BFS 86 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone Z3 in Dielsdorf (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dielsdorf, in denen «Z3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Dielsdorf · S. 4

Zonen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist :

a)Bauzonen Zonen Bezeichnung ES Kernzone K III Zentrumszone 3-geschossig, AZ 60% Z3 III Zentrumszone 4-geschossig, AZ 80% Z4 III Wohnzone 2-geschossig, AZ 40% W2 II Wohnzone 2/3-geschossig, AZ 40% W2/3 II Wohnzone 3/4-geschossig, AZ 60% W3/4 II Wohn- und Gewerbezone 2/3-geschossig, AZ 40% WG2/3 III Wohn- und Gewerbezone 3/4-geschossig, AZ 60% WG3/4 III Industriezone 1, BZ 8 I1 IV Industriezone 2, BZ 5 I2 IV Zone für öffentliche Bauten OE II

b)Freihalte- und Erholungszonen Erholungszone 1 E1 Erholungszone 2 E2 Erholungszone 3 E3

ZonenBezeichnungES
KernzoneKIII
Zentrumszone 3-geschossig, AZ 60%Z3III
Zentrumszone 4-geschossig, AZ 80%Z4III
Wohnzone 2-geschossig, AZ 40%W2II
Wohnzone 2/3-geschossig, AZ 40%W2/3II
Wohnzone 3/4-geschossig, AZ 60%W3/4II
Wohn- und Gewerbezone 2/3-geschossig, AZ 40%WG2/3III
Wohn- und Gewerbezone 3/4-geschossig, AZ 60%WG3/4III
Industriezone 1, BZ 8I1IV
Industriezone 2, BZ 5I2IV
Zone für öffentliche BautenOEII

Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 17BZO Dielsdorf · S. 7

Ziel und Zweck

1Die Zentrumszonen Z3 und Z4 sind bestimmt für eine dichte Überbauung und Weiterentwicklung des Ortszentrums. Sie dienen neben dem Wohnen auch der Ansiedlung von nicht oder mässig störenden Handels- und Dienstleistungsbetrieben.

2In der Zentrumszone Z3 sind vorhandene, ortsprägende Bauten angemessen zu berücksichtigen.

3Als Grundlage für die Erarbeitung und Beurteilung von Gestaltungsplänen und Baugesuchen gilt der behördenverbindliche „Kommunale Teilrichtplan Siedlung / Zentrum“. Dieser enthält Aussagen zu der Bebauung, der Nutzung, des Freiraumes und dem Verkehr.

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Art. 19BZO Dielsdorf · S. 8

1Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen im 1. Untergeschoss zulässig, soweit eine Belichtung der Räume vom natürlichen Geländegefälle her möglich ist. Abgrabungen sind nur in kleinem Umfang zulässig.

Z3Z4
Ausnützungsziffer max.60 %80 %
Vollgeschosse max.34
anrechenbare Dachgeschosse max.11
anrechenbares Untergeschoss1 max.11
Gebäudelänge max.30 m50 m
kleiner Grundabstand min.5 m5 m
grosser Grundabstand min.7 m7 m
Gebäudehöhe11.4 m14.7 m
Firsthöhe6.0 m6.0 m

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Art. 20BZO Dielsdorf · S. 8

Ersatz- und Umbauten

1Gebäude dürfen zur Erhaltung charakteristischer Baugruppen und Bauten in der Zentrumszone Z3 unter Beibehaltung des Gebäudeprofils und ihrer bisherigen Erscheinung (Lage, Gebäudekubus, Dachform und Firstrichtung, Gestaltung der Fassade usw.) ohne Berücksichtigung der Vorschriften für Neubauten ersetzt oder umgebaut werden.

2Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Schutzes vor Naturgefahren oder des Ortsbildschutzes liegt.

Z3Z4
Ausnützungsziffer max.60 %80 %
Vollgeschosse max.34
anrechenbare Dachgeschosse max.11
anrechenbares Untergeschoss1 max.11
Gebäudelänge max.30 m50 m
kleiner Grundabstand min.5 m5 m
grosser Grundabstand min.7 m7 m
Gebäudehöhe11.4 m14.7 m
Firsthöhe6.0 m6.0 m

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Art. 21BZO Dielsdorf · S. 8

Dachform

1In der Zone Z3 sind Satteldächer mit der in der Umgebung üblichen Neigung zu erstellen. Andere Dachformen sind nur zugelassen, wenn dadurch die Nachbarbauten sowie das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigt werden.

2In den Zentrumszonen Z4 sind Satteldächer und Flachdächer zugelassen.

3Für besondere Bauten gemäss § 273 PBG sind andere Dachformen gestattet. 8

Z3Z4
Ausnützungsziffer max.60 %80 %
Vollgeschosse max.34
anrechenbare Dachgeschosse max.11
anrechenbares Untergeschoss1 max.11
Gebäudelänge max.30 m50 m
kleiner Grundabstand min.5 m5 m
grosser Grundabstand min.7 m7 m
Gebäudehöhe11.4 m14.7 m
Firsthöhe6.0 m6.0 m

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Art. 22BZO Dielsdorf · S. 9

Bauweise

1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

2Die strassenseitige Fassade ist mit einem ausgeprägten Sockelgeschoss auszugestalten, welches auf Strassenniveau liegt. Es ist eine ortsübliche Gliederung der Fassade zu realisieren.

3Das Erdgeschoss ist strassenseitig so zu dimensionieren (lichte Raumhöhe), dass gewerbliche/publikumsorientierte Nutzungen möglich sind. Dabei kann die Gebäudehöhe nach Art. 19 auf max. 12,10 m (Z3) bzw. max. 15,40 m (Z4) angehoben werden. 2.3. Wohnzonen

W2W2/3W3/4WG2/3WG3/4
Ausnützung max.40 %40 %60 %40 %60 %
Vollgeschosse22323
anrechenbare max. Dachgeschosse11111
anrechenbare max. Untergeschosse01111
kleiner Grundabstand min.5 m5 m6 m4 m6 m
grosser Grundabstand min.10 m10 m12 m8 m12 m
Gebäudelänge max.25 m30 m40 m30 m40 m
Gebäudehöhe7.5 m8.1 m11.4 m8.1 m11.4 m
Firsthöhe5.0 m6.0 m5.0 m6.0 m

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Art. 35BZO Dielsdorf · S. 13

Arealüberbauung

1Arealüberbauungen nach § 71 PBG sind in den Zonen W2/3, W3/4, WG2/3, WG3/4, Z3 und Z4 zulässig.

2Die Arealfläche muss die folgende Bauzonenfläche umfassen: In der Zone W2/3, WG2/3, Z3 mind. 3’000 m² In den Zonen W3/4, WG3/4, Z4 mind. 5’000 m²

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 11.4 mArt. 19, S. 80.90
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 19, S. 80.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 19, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 19, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 19, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 19, S. 80.95
Firsthöhe≤ 6 mArt. 19, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Dielsdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z3

Was gilt in der Zone Z3 in Dielsdorf?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dielsdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z3 sein?
Laut BZO Dielsdorf: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 6 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Dielsdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dielsdorf?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dielsdorf ein?
Zuständig ist Hochbau und Planung, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf. Ablauf nach der Einreichung →

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