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Art. 17 · Ziel und Zweck

BZO Dielsdorf · S. 7 · Original-PDF

1Die Zentrumszonen Z3 und Z4 sind bestimmt für eine dichte Überbauung und Weiterentwicklung des Ortszentrums. Sie dienen neben dem Wohnen auch der Ansiedlung von nicht oder mässig störenden Handels- und Dienstleistungsbetrieben.

2In der Zentrumszone Z3 sind vorhandene, ortsprägende Bauten angemessen zu berücksichtigen.

3Als Grundlage für die Erarbeitung und Beurteilung von Gestaltungsplänen und Baugesuchen gilt der behördenverbindliche „Kommunale Teilrichtplan Siedlung / Zentrum“. Dieser enthält Aussagen zu der Bebauung, der Nutzung, des Freiraumes und dem Verkehr.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.