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Art. 20 · Ersatz- und Umbauten

BZO Dielsdorf · S. 8 · Original-PDF

1Gebäude dürfen zur Erhaltung charakteristischer Baugruppen und Bauten in der Zentrumszone Z3 unter Beibehaltung des Gebäudeprofils und ihrer bisherigen Erscheinung (Lage, Gebäudekubus, Dachform und Firstrichtung, Gestaltung der Fassade usw.) ohne Berücksichtigung der Vorschriften für Neubauten ersetzt oder umgebaut werden.

2Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Schutzes vor Naturgefahren oder des Ortsbildschutzes liegt.

Z3Z4
Ausnützungsziffer max.60 %80 %
Vollgeschosse max.34
anrechenbare Dachgeschosse max.11
anrechenbares Untergeschoss1 max.11
Gebäudelänge max.30 m50 m
kleiner Grundabstand min.5 m5 m
grosser Grundabstand min.7 m7 m
Gebäudehöhe11.4 m14.7 m
Firsthöhe6.0 m6.0 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.