Zone KBZ 08 · Davos

Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone KBZ 08 in Davos (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Davos, in denen «KBZ 08» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 702BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 21

1In der Zone für Kurbetriebe sind alle Bauten mit Nutzungen zulässig, die der Unterkunft der Patienten, ihrer Betreuer, ihrer Besucher und des betriebseigenen Personals sowie dem Betrieb der Kureinrichtungen dienen (Behandlungs- und Therapieräume, Hallenbäder, Gemeinschaftsräume, Wäschereien, Küchen usw.). b) Quartierplanpflicht, besondere Bauvorschriften

2Die Zone für Kurbetriebe ist eine Zone mit Quartierplanpflicht und erhöhten Gestaltungsanforderungen. Der Quartiergestaltungsplan bestimmt Lage und Grösse der Bauten sowie die allgemeine Gestaltung der Überbauung. Die Gebäudehöhe der Neubauten soll diejenige der vorbestehenden Hauptbauten des Kurbetriebsareals nicht übersteigen.

3Kein Quartierplan ist notwendig für folgende Bauvorhaben ohne wesentliche Zweckänderung:

a)ausschliesslich innere Umbauten ohne Veränderung der Gebäudehülle;

b)geringfügige An- und Ergänzungsbauten, mit denen die bisherige BGF um maximal 10 Prozent vergrössert wird;

c)Ersatzbauten, die weniger als 500 m2 anrechenbare BGF umfassen. Art. 70a3

1In der Zone für Kurbetriebe sind neben den Kurbetrieben auch solche Betriebe zulässig, welche in die kommunale Wirtschaftsstruktur passen und ein hohes langfristiges Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzpotential aufweisen. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Baugesuch beizubringen. c) Erweiterte Nutzungen

2Unter den Begriff der erweiterten Nutzungen im Sinne von Abs. 1 fallen Betriebe, die mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

1Fassung gemäss Nachtrag V vom 8. Februar 2009 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7 …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 71, S. 210.85
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 71, S. 210.85

Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KBZ 08

Was gilt in der Zone KBZ 08 in Davos?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Davos erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KBZ 08 sein?
Laut BZO Davos: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
Baugesuche in Davos laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Hochbauamt, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone KBZ 08 in der BZO Davos?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Davos erwähnen die Zone KBZ 08 namentlich, darunter Art. 702. BZO Davos lesen →

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