Zone KBZ 08 · Davos
Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone KBZ 08 in Davos (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Davos, in denen «KBZ 08» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 702BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 21
1In der Zone für Kurbetriebe sind alle Bauten mit Nutzungen zulässig, die der Unterkunft der Patienten, ihrer Betreuer, ihrer Besucher und des betriebseigenen Personals sowie dem Betrieb der Kureinrichtungen dienen (Behandlungs- und Therapieräume, Hallenbäder, Gemeinschaftsräume, Wäschereien, Küchen usw.). b) Quartierplanpflicht, besondere Bauvorschriften
2Die Zone für Kurbetriebe ist eine Zone mit Quartierplanpflicht und erhöhten Gestaltungsanforderungen. Der Quartiergestaltungsplan bestimmt Lage und Grösse der Bauten sowie die allgemeine Gestaltung der Überbauung. Die Gebäudehöhe der Neubauten soll diejenige der vorbestehenden Hauptbauten des Kurbetriebsareals nicht übersteigen.
3Kein Quartierplan ist notwendig für folgende Bauvorhaben ohne wesentliche Zweckänderung:
a)ausschliesslich innere Umbauten ohne Veränderung der Gebäudehülle;
b)geringfügige An- und Ergänzungsbauten, mit denen die bisherige BGF um maximal 10 Prozent vergrössert wird;
c)Ersatzbauten, die weniger als 500 m2 anrechenbare BGF umfassen. Art. 70a3
1In der Zone für Kurbetriebe sind neben den Kurbetrieben auch solche Betriebe zulässig, welche in die kommunale Wirtschaftsstruktur passen und ein hohes langfristiges Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzpotential aufweisen. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Baugesuch beizubringen. c) Erweiterte Nutzungen
2Unter den Begriff der erweiterten Nutzungen im Sinne von Abs. 1 fallen Betriebe, die mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
1Fassung gemäss Nachtrag V vom 8. Februar 2009 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7 …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 71, S. 21 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 71, S. 21 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone KBZ 08
Was gilt in der Zone KBZ 08 in Davos?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KBZ 08 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
Wo steht die Zone KBZ 08 in der BZO Davos?
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