Zone Wohnzone Valbella · Davos
Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone Wohnzone Valbella in Davos (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Davos, in denen «Wohnzone Valbella» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 37aBZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 18
KRVO. In den im Generellen Gestaltungsplan (GGP) festgelegten Baubereichen gelten bei einer gesamthaften anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) von 10'382 m2 folgende maximalen anrechenbaren Geschossflächen (aGF): Überbauung Valbella Parz. 787/6858 max. aGF (aGSF) Baubereich A: Baubereich B: Baubereich C: Baubereich D: Baubereich E (Gemeinschaftsbau): 6’970 m2 aGF 4’640 m2 aGF 5’800 m2 aGF 780 m2 aGF 500 m2 aGF Total: 18’690 m2 aGF ( 8’771 m2 aGSF) Wohngebäude Parz. 6858 Baubereich Wohnhaus: 475 m2 aGF ( 1’611m2 aGSF) Gesamttotal: 19’165 m2 aGF (10’382 m2 aGSF)
3Die max. aGF von 18690 m2 (Überbauung Valbella) sowie die max. aGF von 475 m2 (Wohngebäude) sind bei Abbruch, Wiederaufbau, wesentlichen Umbauten und Erweiterungen jeweils zu mindestens 80% auszuschöpfen. Zwischen den Baubereichen darf +/- 10% der jeweils zugewiesenen aGF verlegt werden. Eine Erhöhung der max. aGF beim Baubereich Wohnhaus ist ausgeschlossen.
4In den Baubereichen A-C sind mind. 10440 m2 dauernd zur Miete und davon mind. 5800 m2 aGF in fortdauernder Kostenmiete anzubieten und zu betreiben. Von diesen Mindestvorgaben darf die realisierte aGF um max. +/- 5% abweichen.
5Die Fassadenfluchten sowie die Gesamthöhe der einzelnen Wohnbauten dürfen due im GGP festgelegten Baubereiche resp. Mantellinien und Höhenkoten nicht überschreiten. Beim Wohngebäude Parz. 6858 sind maximal drei über dem massgebenden Terrain liegend Geschosse zulässig. Soweit die Fassadenfluchten im Waldabstand zu liegen kommen, ist die Zustimmung nach kantonalem Waldrecht einzuholen.
1Fassung gemäss Nachtra …
Art. 60BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 18
Wohnzone Dorf/Platz Die Wohnzone Dorf/Platz entspricht, abgesehen von den im Zonenschema erwähnten Besonderheiten, der Zone für städtisches Wohnen. Art. 60a1
1Die Wohnzone Valbella ist für Wohnbauten mit Miet- und Eigentumswohnungen für Ortsansässige (Erstwohnungen) bestimmt. Dienstleistungsbetriebe sind im untergeordneten Umfang (maximal 10% der gesamten anrechenbaren Geschossfläche nach Abs. 2) zulässig. Die Nutzung altrechtlicher Wohnungen richtet sich nach der Zweitwohnungsgesetzgebung Wohnzone Valbella
2Für die Wohnzone Valbella gilt die Definition der Ausnützungsziffer (AZ) von
Art. 93BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 32
Zonenschema Das Mass der Nutzung in den Bauzonen, die Gebäudehöhe und die Grenzabstände richten sich nach dem folgenden Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen: Art. Zonen AZ Grenzabstand Lärmempfindlichkeitsstufe* 58 Zentrumszone 1.25** 7,5 m 3,5 m 5** siehe GGP III 59 Städt. Wohnen 1.0 10,5 m 5 m 5 siehe GGP III 60 Wohnen Dorf/Platz 0.85 12 m 5 m 4 siehe GGP III 60a1 Wohnzone Valbella **** Gemäss BauGrenzabstand GeschossQuartierplangross*** klein*** zahl pflicht Gemäss Baubereiche GGP -- -- II bereich GGP 61 Ortsrandzone I 0.45 10,5 m 5 m 3 -- II 61 Ortsrandzone II 0.35 10,5 m 5 m 2 siehe GGP II 62 Dorfkernzone 0.55 6,5 m 3,5 m 3 -- III
1Fassung gemäss Nachtrag XVII, angenommen in der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025; in Kraft getreten am 9. Januar 2026; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 genehmigt 32 60 63 Zone für Arbeiten und 0.9# 10,5 m 5 m 4# siehe GGP III Wohnen 64 Zone für touristische -- -- -- -- -- III Infrastruktur 65 Gewerbezone 2.0 13,5 m 7 m 4 -- IV 66 Grünzone -- -- -- -- -- II 67 Zone öff. Bauten und -- -- -- 6 --2 II Anlagen1 68 Forschungszone 1.0 10,5 m 5 m 4 -- III 69ff. Zone für Kurbetriebe
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 93). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 2.5 m | Art. 37a, S. 18 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Wohnzone Valbella
Was gilt in der Zone Wohnzone Valbella in Davos?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wohnzone Valbella einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
Wo steht die Zone Wohnzone Valbella in der BZO Davos?
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