Zone Zone öff. Bauten und Anlagen · Davos
Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone Zone öff. Bauten und Anlagen in Davos (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 93). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 6 Vollgeschosse | Art. 93, S. 32 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone öff. Bauten und Anlagen
Was gilt in der Zone Zone öff. Bauten und Anlagen in Davos?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone öff. Bauten und Anlagen sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
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