Zone Forschungszone · Davos
Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone Forschungszone in Davos (Graubünden) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Davos, in denen «Forschungszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 68BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 20
Forschungszone
1Die Forschungszone ist für Forschungsanstalten bestimmt. Wohnbauten sind nur für das Betriebspersonal zulässig. Die Bauberatung ist obligatorisch.
2Als Forschungsanstalten gelten institutionalisierte Unternehmen aus dem Bereich der Wissenschaft. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
a)hauptberufliche Leitung durch einen habilitierten Wissenschaftler oder zur fachlichen Führung eines solchen Institutes ausgebildeten Direktor;
b)betriebseigene Infrastruktur zur Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und -veranstaltungen.
1Fassung gemäss Nachtrag Ib vom 31. Oktober 2004 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7. Februar 2006; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 7. Februar 2006 unter der Bedingung genehmigt, dass neue Wohnnutzungen (sowie Erweiterungen von bestehenden Wohnnutzungen, die über das Mass von Art.
64Abs. 3 BauG hinausgehen) nur zulässig sind, wenn vorgängig das konkrete Nutzungsmass sowie die konkrete Lage und Ausgestaltung der Wohnnutzung im Rahmen der Grundordnung festgelegt worden sind
2Fassung gemäss Nachtrag Ib vom 31. Oktober 2004 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7. Februar 2006; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 7. Februar 2006 genehmigt 20 60
Art. 93BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 32
Zonenschema Das Mass der Nutzung in den Bauzonen, die Gebäudehöhe und die Grenzabstände richten sich nach dem folgenden Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen: Art. Zonen AZ Grenzabstand Lärmempfindlichkeitsstufe* 58 Zentrumszone 1.25** 7,5 m 3,5 m 5** siehe GGP III 59 Städt. Wohnen 1.0 10,5 m 5 m 5 siehe GGP III 60 Wohnen Dorf/Platz 0.85 12 m 5 m 4 siehe GGP III 60a1 Wohnzone Valbella **** Gemäss BauGrenzabstand GeschossQuartierplangross*** klein*** zahl pflicht Gemäss Baubereiche GGP -- -- II bereich GGP 61 Ortsrandzone I 0.45 10,5 m 5 m 3 -- II 61 Ortsrandzone II 0.35 10,5 m 5 m 2 siehe GGP II 62 Dorfkernzone 0.55 6,5 m 3,5 m 3 -- III
1Fassung gemäss Nachtrag XVII, angenommen in der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025; in Kraft getreten am 9. Januar 2026; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 genehmigt 32 60 63 Zone für Arbeiten und 0.9# 10,5 m 5 m 4# siehe GGP III Wohnen 64 Zone für touristische -- -- -- -- -- III Infrastruktur 65 Gewerbezone 2.0 13,5 m 7 m 4 -- IV 66 Grünzone -- -- -- -- -- II 67 Zone öff. Bauten und -- -- -- 6 --2 II Anlagen1 68 Forschungszone 1.0 10,5 m 5 m 4 -- III 69ff. Zone für Kurbetriebe
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Forschungszone ist für Forschungsanstalten bestimmt. Wohnbauten sind nur für das Betriebspersonal zulässig.» · Art. 68
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 93). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 93, S. 32 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10.5 m | Art. 93, S. 32 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 93, S. 32 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 93, S. 32 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Forschungszone
Was gilt in der Zone Forschungszone in Davos?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Forschungszone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Forschungszone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
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