Zone Forschungszone · Davos

Graubünden · BFS 3851 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone Forschungszone in Davos (Graubünden) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Davos, in denen «Forschungszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 68BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 20

Forschungszone

1Die Forschungszone ist für Forschungsanstalten bestimmt. Wohnbauten sind nur für das Betriebspersonal zulässig. Die Bauberatung ist obligatorisch.

2Als Forschungsanstalten gelten institutionalisierte Unternehmen aus dem Bereich der Wissenschaft. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)hauptberufliche Leitung durch einen habilitierten Wissenschaftler oder zur fachlichen Führung eines solchen Institutes ausgebildeten Direktor;

b)betriebseigene Infrastruktur zur Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und -veranstaltungen.

1Fassung gemäss Nachtrag Ib vom 31. Oktober 2004 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7. Februar 2006; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 7. Februar 2006 unter der Bedingung genehmigt, dass neue Wohnnutzungen (sowie Erweiterungen von bestehenden Wohnnutzungen, die über das Mass von Art.

64Abs. 3 BauG hinausgehen) nur zulässig sind, wenn vorgängig das konkrete Nutzungsmass sowie die konkrete Lage und Ausgestaltung der Wohnnutzung im Rahmen der Grundordnung festgelegt worden sind

2Fassung gemäss Nachtrag Ib vom 31. Oktober 2004 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7. Februar 2006; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 7. Februar 2006 genehmigt 20 60

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 93BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 32

Zonenschema Das Mass der Nutzung in den Bauzonen, die Gebäudehöhe und die Grenzabstände richten sich nach dem folgenden Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen: Art. Zonen AZ Grenzabstand Lärmempfindlichkeitsstufe* 58 Zentrumszone 1.25** 7,5 m 3,5 m 5** siehe GGP III 59 Städt. Wohnen 1.0 10,5 m 5 m 5 siehe GGP III 60 Wohnen Dorf/Platz 0.85 12 m 5 m 4 siehe GGP III 60a1 Wohnzone Valbella **** Gemäss BauGrenzabstand GeschossQuartierplangross*** klein*** zahl pflicht Gemäss Baubereiche GGP -- -- II bereich GGP 61 Ortsrandzone I 0.45 10,5 m 5 m 3 -- II 61 Ortsrandzone II 0.35 10,5 m 5 m 2 siehe GGP II 62 Dorfkernzone 0.55 6,5 m 3,5 m 3 -- III

1Fassung gemäss Nachtrag XVII, angenommen in der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025; in Kraft getreten am 9. Januar 2026; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 genehmigt 32 60 63 Zone für Arbeiten und 0.9# 10,5 m 5 m 4# siehe GGP III Wohnen 64 Zone für touristische -- -- -- -- -- III Infrastruktur 65 Gewerbezone 2.0 13,5 m 7 m 4 -- IV 66 Grünzone -- -- -- -- -- II 67 Zone öff. Bauten und -- -- -- 6 --2 II Anlagen1 68 Forschungszone 1.0 10,5 m 5 m 4 -- III 69ff. Zone für Kurbetriebe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Forschungszone ist für Forschungsanstalten bestimmt. Wohnbauten sind nur für das Betriebspersonal zulässig.» · Art. 68

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 93). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 93, S. 320.85
Grenzabstand (gross)≥ 10.5 mArt. 93, S. 320.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 93, S. 320.85
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 93, S. 320.85

Extrahiert aus der BZO Davos. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Forschungszone

Was gilt in der Zone Forschungszone in Davos?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Davos erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Forschungszone sein?
Laut BZO Davos: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Forschungszone einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Davos. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Davos?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch im Doppel; digitale Eingabe möglich. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Davos ein?
Baugesuche in Davos laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Hochbauamt, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz. Ablauf nach der Einreichung →

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