Brütten
Ausnützungsziffer in Brütten
Die Ausnützungsziffer ist in Brütten in 6 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 % bis 60 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| K I | ≤ 50 % | Art. 4, S. 6 |
| K II | ≤ 50 % | Art. 4, S. 6 |
| W1/20 | ≤ 20 % | Art. 12, S. 8 |
| W2/30 | ≤ 30 % | Art. 12, S. 8 |
| W2/40 | ≤ 40 % | Art. 12, S. 8 |
| W3/60 | ≤ 60 % | Art. 12, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Brütten. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Brütten?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 % bis 60 %, festgelegt in 6 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Brütten?
Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Brütten, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.