Zone W2-3 · Bellach
Solothurn · BFS 2542 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W2-3 in Bellach (Solothurn) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Farbregeln bei Umbauten und EG-Höhenkote in m ü. M.
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Einreichung 2-fach, an Kantonsstrassen 3-fach
- Unterschriften von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bellach, in denen «W2-3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Zonenreglement Bellach · S. 5
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
1Zweck Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt in Ergänzung zu § 44 PBG die Sicherstellung qualitativ hochstehender, einheitlicher Überbauungen mit attraktiven Aussen-, Frei- und Grünräumen in planerisch empfindlichen bzw. wertvollen Gebieten.
2Pflicht Im Zonenplan gebietsspezifisch für die Wohnzone, 2-geschossig (W2) dargestellt bzw. für alle übrigen Bauzonen in Kapitel III Zonenvorschriften (§ 56 und § 57 Bauvorschriften und Nutzungsziffern) dieses Reglements sowie im Bauzonenplan definiert. Ergänzend gilt § 46 PBG. Von der Gestaltungsplanpflicht ausgenommen sind An- und Umbauten bestehender Bauten sowie Ergänzungsbauten (Klein- und Nebenbauten) in allen Bauzonen.
3Anforderungen Im Rahmen des Gestaltungsplans sind eine besonders hohe Wohn- und Aussenraum-, Freiraum- und Aufenthaltsqualität sowie eine hohe gestalterische und funktionale Qualität der Erschliessung (in Ergänzung der Erschliessungspläne) und der Parkierung sicherzustellen. Zusätzlich kann verlangt werden (nicht abschliessend): - Vorgaben zur Nutzung (Wohnformen, Nutzungsmix, Art von Gewerbe/Dienstleistungen usw.). - Vorgaben zur Etappierung und Finanzierungsnachweis. - Regelung der Zuständigkeiten für Erstellung und Unterhalt von Aussen-, Frei- und Grünräumen sowie von Spielplätzen und Aufenthaltsräumen. - Ein Umgebungsgestaltungsplan (Grünraumgestaltung) mit Pflegekonzept. Dieser hat auch erforderliche Terrainveränderungen und Stützmauern aufzuzeigen. - Vorschriften zur Energie (Baustandard, Energieträger, Anschlusspflichten usw.). - Vorschri …
Art. 15BZO Zonenreglement Bellach · S. 10
Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Das Gemeindegebiet von Bellach ist gemäss Nutzungsplanung in folgende Zonen (und Gebiete) unterteilt: Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig W2
Wohnzone, 2-3-geschossig W2-3
Wohnzone, 3-geschossig W3
Wohnzone, 4-geschossig W4
Zentrumszone, 3- und 4-geschossig ZZ3/4
Spezialzone „Terrassensiedlung“ STs
Spezialzone „Grederhöfe“ SGr
Spezialzone „Bellach Ost“ SBO
Spezialzone „Generationenübergreifendes Wohnen“ SGW
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
Reine Gewerbezone RG
Industriezone I
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA
Spezialzone "Freizeit und Sport" Brunnmatt SFS
Spezialzone „Back- und Pulverhaus“ SBP
Spezialzone „Hunde- und Kleintierbetreuung“ SHK
Spezialzone „Gartenbau“ SGa
Spezialzone „Parkplatz“ SPa
Spezialzone „Werftanlage“ SWe Grünzone G Eingeschränkte Bauzonen Kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi Reservezonen Re Zonen ausserhalb Bauzone Landwirtschaftszone Lw Ortsbildschutzperimeter OBS Überlagernde Festlegungen Kommunale Uferschutzzone (ausserhalb Bauzone) USZa
Kommunale Landschaftsschutzzone
Kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft
Kantonales Naturreservat
Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi
Kantonale Uferschutzzone
Grundwasserschutzzonen
Hinweisbereich geringe Gefährdung / Restgefährdung RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
10/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Gebotsbereich mittlere Gefährdung
Gebotsbereich erhebliche Gefährdung
Belastete Standorte / Altlasten
Schadstoffbelastete Böden Geschü …
Art. 17BZO Zonenreglement Bellach · S. 11
Wohnzone, 2-3-geschossig W2-3
1Zweck Zone für 2-geschossige Wohnnutzung, mit der Möglichkeit zur Aufstockung um ein zusätzliches Vollgeschoss im Sinne der Nachverdichtung bebauter bzw. unbebauter Gebiete.
2Nutzung Analog der Wohnzone, 2-geschossig (§ 16 Abs. 2 dieses Reglements)
3Baumasse Vgl. § 56 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Besondere Bestimmungen Eine Aufstockung auf eine 3-geschossige Bauweise (Fassadenhöhe 10.5m) ist unabhängig eines Gestaltungsplanes zulässig, falls eine / mehrere der unter § 3 Nutzungsbonus dieses Reglements definierten Anforderung / Bedingung erfüllt wird. Bei einer 3-geschossigen Bauweise ist ein zusätzlicher Bonus auf der Überbauungsziffer nicht zulässig (nicht kumulierbar). RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
11/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Art. 39BZO Zonenreglement Bellach · S. 4
KBV).
2Anforderungen/ Bedingungen Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer kann bei Erfüllung einer / mehrerer der folgenden Bedingungen erteilt werden (unabhängig eines Gestaltungsplans, vgl. § 4 dieses Reglements): - Für die Erweiterung (An- und Umbauten, Ersatzneubauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). - Für die Sanierung (An- und Umbauten, Ersatzneubauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten im Sinne des Generationenwechsels. - Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art (< 500 m2 anrechenbare Landfläche pro Wohneinheit) überbaut werden. - Für Überbauungen bzw. Quartiererneuerungen, welche über eine zentrale Parkierung und ansprechende gemeinschaftliche Aussen- und Freiflächen verfügen. - Bei autofreien oder autoarmen Überbauungen. - Bei Errichtung einer grösseren, gemeinsamen unterirdischen Abfallentsorgungsstelle. 1 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4116 2 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4169 RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
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Zonenreglement - Für gemeinnützigen Wohnungsbau (z. B. Wohnbaustiftungen und Wohnbaugenossenschaften, preisgünstiger Wohnraum).
3Max. Boni Ein Bonus auf der Überbauungsziffer ist ausschliesslich in der Wohnzone, 2-geschossig (W2) und der Wohnzone, 2-3-geschossig (W2-3) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die maximal zulässige Überbauungsziffer um maximal 10 % überschreiten.
4Zuständigkeit Für die a …
Art. 56BZO Zonenreglement Bellach · S. 27
Wohn- und Mischzonen Bezeichnung W2 W2-3 W3 W4 ZZ ZZ GW Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Wohnzone, Zentrumszonen, Zentrumszonen, Gewerbezone mit 2-geschossig 2-3-geschossig 3-geschossig 4-geschossig 3-geschossig 4-geschossig Wohnnutzung Gestaltungsplanpflicht, § 4 nein nein ja ja vgl. § 20 vgl. § 20 ja min. Geschosszahl [G] max. Geschosszahl [G] - 2G - 2G 3G (vgl. § 17) 3G 3G 4G 4G 2G *3G 3G 4G - - Zulässigkeit Attikageschoss ja bei 2G: ja bei 3G: nein ja ja bei 2G: ja bei 3G: nein bei 3G: ja bei 4G: nein ja max. Fassadenhöhe [Fh] 7.50 m 10.50 m 10.50 m 13.50 m *10.50 13.50 m 13.50 m max. Gesamthöhe [Gh] - - - - - - 15.50 m min. Überbauungsziffer [ÜZ], § 6 max. Überbauungsziffer [ÜZ], § 6
–Vollgeschosse
- Unterniveaubauten 20 % 50 % 80 % 20 % 50 % 80 % 20 % 30 % 80 % 20 % 30 % 80 % 20 %
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.
frei -
–20 % frei -
–20 % frei - -
min. Grünflächenziffer [GZ], § 7 40 % 40 % 40 % 40 % 20 % 20 % 15% Baumäquivalent, § 7 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zu max. 25 % zu max. 25 % zu max. 50 % Lärmempfindlichkeitsstufe ES II ES II ES II ES II (gebietsweise ESII aufgestuft) ES II (gebietsweise ESII aufgestuft) ES II (gebietsweise ESII aufgestuft) ES III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.
* vgl. Abweichungen innerhalb des Ortsbildschutzperimeters (§ 39 Ortsbildschutzperimeter dieses Reglements) RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
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Zonenreglement
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 56, S. 27 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 56, S. 27 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 20 % | Art. 56, S. 27 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 50 % | Art. 56, S. 27 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 56, S. 27 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Bellach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.