Bellach
| Eingabeweg | PapierBeleg ↗ |
| Gilt seit | fehlt |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Baugespann aufstellen§ 7 KBV
Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainauffüllungen im Zeitpunkt der Einreichung errichten; darf in der Regel erst nach rechtskräftiger Erledigung entfernt werden.
- Einreichung
Bei der Gemeinde; das kantonale eBau-Portal (über my.so.ch) wird derzeit kantonsweit ausgerollt.
- Publikation & Auflage14 Tage§ 8 Abs. 1 KBV
Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (auf Kosten der Bauherrschaft); die Pläne liegen 14 Tage öffentlich auf.
- Einsprache14 Tage§ 8 Abs. 1 KBV
Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet im Doppel bei der Baubehörde.
- Bauentscheid2 Monate§ 9 KBV
Innert zwei Monaten, sobald alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
2 Monate ab vollständigen Unterlagen (§ 9 KBV)
Keine Publikation bei Vorhaben untergeordneter Bedeutung, unter anderem Solaranlagen, Wärmepumpen und Fassadenisolationen (§ 8 Abs. 2 KBV); Meldeverfahren für bewilligungsfreie Solaranlagen (§ 3bis KBV).
eBauSO (über my.so.ch) ↗ · Rollout auf die Gemeinden läuft; kein flächendeckendes Obligatorium.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 711.1 · Kantonale Bauverordnung (KBV), BGS 711.61), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.