Zone RG · Bellach
Solothurn · BFS 2542 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone RG in Bellach (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Farbregeln bei Umbauten und EG-Höhenkote in m ü. M.
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Einreichung 2-fach, an Kantonsstrassen 3-fach
- Unterschriften von Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bellach, in denen «RG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Zonenreglement Bellach · S. 7
Kultusbauten
Kultusbauten (religiöse Bauten und ähnliche Einrichtungen) inkl. Umnutzung von bestehenden Gebäuden zu Kultusbauten sind nur in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA), der reinen Gewerbezone (RG) und der Industriezone (I) zulässig. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
7/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Art. 12BZO Zonenreglement Bellach · S. 8
Mobilfunkanlagen 1 Zonenprioritäten Für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen gelten folgende Prioritäten: - 1. Priorität: Industrie- und Gewerbezone (I, RG), Gewerbezone mit Wohnen (GW) - 2. Priorität: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA), die Spezialzonen Bellach Ost (SBO), Grederhöfe (SGr) und die Wohnzone 4-geschossig (W4) In den übrigen Bauzonen sind visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen zulässig, wenn kein Standort in einem der Priorität 1 oder 2 zugeordneten Gebiet möglich oder sinnvoll ist. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen. Die Bewilligungsbehörde kann von den Mobilfunkbetreibern verlangen, dass innerhalb der Zonen mit gleicher Priorität Alternativstandorte geprüft werden. Baugesuche für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten sind bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten.
Art. 13BZO Zonenreglement Bellach · S. 8
Parkierung
1Abstellplätze für Motorfahrzeuge Die Parkierung bei Mehrfamilienhäusern, bei Überbauungen ab acht Wohneinheiten sowie in der reinen Gewerbe- und Industriezone (RG, I) hat in Einstellhallen zu erfolgen (mit Ausnahme oberirdischer Besucher- und Kurzzeitparkplätze).
2Veloabstellplätze Bei Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr sind ausreichend Veloabstellplätze vorzusehen.
3 https://www.admin.ch/ch/d/sr/c700_1.html RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
8/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Art. 15BZO Zonenreglement Bellach · S. 10
Zonen / Gebiete / Objekte Unterteilung Das Gemeindegebiet von Bellach ist gemäss Nutzungsplanung in folgende Zonen (und Gebiete) unterteilt: Bauzonen Wohnzone, 2-geschossig W2
Wohnzone, 2-3-geschossig W2-3
Wohnzone, 3-geschossig W3
Wohnzone, 4-geschossig W4
Zentrumszone, 3- und 4-geschossig ZZ3/4
Spezialzone „Terrassensiedlung“ STs
Spezialzone „Grederhöfe“ SGr
Spezialzone „Bellach Ost“ SBO
Spezialzone „Generationenübergreifendes Wohnen“ SGW
Gewerbezone mit Wohnnutzung GW
Reine Gewerbezone RG
Industriezone I
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA
Spezialzone "Freizeit und Sport" Brunnmatt SFS
Spezialzone „Back- und Pulverhaus“ SBP
Spezialzone „Hunde- und Kleintierbetreuung“ SHK
Spezialzone „Gartenbau“ SGa
Spezialzone „Parkplatz“ SPa
Spezialzone „Werftanlage“ SWe Grünzone G Eingeschränkte Bauzonen Kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi Reservezonen Re Zonen ausserhalb Bauzone Landwirtschaftszone Lw Ortsbildschutzperimeter OBS Überlagernde Festlegungen Kommunale Uferschutzzone (ausserhalb Bauzone) USZa
Kommunale Landschaftsschutzzone
Kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft
Kantonales Naturreservat
Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi
Kantonale Uferschutzzone
Grundwasserschutzzonen
Hinweisbereich geringe Gefährdung / Restgefährdung RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
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Zonenreglement
Gebotsbereich mittlere Gefährdung
Gebotsbereich erhebliche Gefährdung
Belastete Standorte / Altlasten
Schadstoffbelastete Böden Geschü …
Art. 16terBZO Zonenreglement Bellach · S. 6
KBV) und einen Anteil für Unterniveaubauten (gemäss §21bis Abs. 3 KBV) aufgeteilt. Die minimal bzw. maximal zulässigen Überbauungsziffern sind zonenspezifisch und in § 56 und § 57 dieses Reglements aufgeführt.
Einstellhallen mit Nebennutzflächen, welche aufgrund ausserordentlicher Verhältnisse (Hochwasserschutz, Grundwasser, Topographie) mehr als 0.5 m über das massgebende Terrain hinausragen, können ebenfalls dem Anteil für Unterniveaubauten angerechnet werden. Die Baubehörde kann diese Ausnahme gewähren, wenn ihre Einhaltung eine unverhältnismässige Härte bedeutete und weder öffentliche noch schützenswerte private Interessen verletzt werden. Gesuche um Ausnahmebewilligungen jeder Art sind mit dem Baugesuch zu publizieren.
2Bestimmungen für Wohn- und Mischzonen In den Wohn- und Mischzonen gelten die minimalen Überbauungsziffern nur bei Neubauten bzw. Ersatzneubauten (Abbruch und Wiederaufbau) von Hauptbauten. Bei Anund Umbauten bestehender Bauten sowie Ergänzungsbauten (Klein- und Nebenbauten) gelten keine minimalen Überbauungsziffern.
3Bestimmungen für Gewerbe- / Industriezone Bei Betrieben in der Gewerbe- und Industriezone (RG, I), die auf grössere, offene Umschlagflächen angewiesen sind, kann in begründeten Fällen die minimale Überbauungsziffer im Rahmen eines Gestaltungsplanes unterschritten werden.
Art. 26BZO Zonenreglement Bellach · S. 15
Reine Gewerbezone RG
1Zweck Zone für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
2Nutzung Es sind nicht störende bis mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässig. Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlagsfunktion.
3Baumasse Vgl. § 57 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Besondere Bestimmungen Ergänzend zu § 24 KBV gilt der Grenzabstand gegenüber anderen Zonen von mindestens 10.0 m auch für Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze. Im Interesse der Gemeinde dienende Entsorgungsstellen können davon ausgenommen werden.
Art. 57BZO Zonenreglement Bellach · S. 28
–-
–- 5G -
–3G
–gebietsspezifisch gemäss § 25 1G 2G Zulässigkeit Attikageschoss ja ja ja - ja ja - max. Fassadenhöhe [Fh] 13.50 m 17.00 m 16.50 m 7.50 m - gebietsspezifisch gemäss § 25 7.50 m max. Gesamthöhe [Gh] - - - - - - Silo: max. 17.0 m min. Überbauungsziffer [ÜZ] max. Überbauungsziffer [ÜZ], § 6
–Vollgeschosse
-
–- -
–- -
–- -
–20 % -
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RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
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Zonenreglement IV. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
| Bezeichnung | RG reine Gewerbezone | I Industriezone | öBA | STs SZ „Terrassensiedlung“ | SBO SZ „Bellach Ost“ | SGW | Lw Landwirtschaftszone | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SZ „Generationenüber- | |||||||||||
| Zone für öffentliche Bau- | |||||||||||
| ten und Anlagen | greifendes Wohnen“ | ||||||||||
| Gestaltungsplanpflicht, § 4 | ja | ja | nein | ja | ja | ja | |||||
| min. Geschosszahl [G] max. Geschosszahl [G] | - - | - - | - 5G | - - | 3G - | gebietsspezifisch ge- mäss § 25 | 1G 2G | ||||
| Zulässigkeit Attikageschoss | ja | ja | ja | - | ja | ja | - | ||||
| max. Fassadenhöhe [Fh] | 13.50 m | 17.00 m | 16.50 m | 7.50 m | - | gebietsspezifisch ge- mäss § 25 | 7.50 m | ||||
| max. Gesamthöhe [Gh] | - | - | - | - | - | - | Silo: max. 17.0 m | ||||
| min. Überbauungsziffer [ÜZ] max. Überbauungsziffer [ÜZ], § 6 - Vollgeschosse - Unterniveaubauten | 25 % - - | 40 % - - | - - - | - - - | - - - | 20 % - - | - - - | ||||
| min. Grünflächenziffer [GZ], § 7 | 10 % | 10 % | 15 % | 10 % | - | 30 % | - | ||||
| Baumäquivalent, § 7 | zu max. 50 % | zu max. 50 % | zu max. 50 % | nicht zulässig | nicht zulässig | zu max. 25 % | - | ||||
| Lärmempfindlichkeitsstufe | ES III | ES IV | ES II (gebietsweise ESII aufgestuft) | ES II | ES III | ES II | ES III |
Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 13.5 m | Art. 57, S. 28 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 25 % | Art. 57, S. 28 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 57, S. 28 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bellach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.