Zone G · Bäretswil

Zürich · BFS 111 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone G in Bäretswil (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterkopie über die Ingesa AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Exemplarzahlen: Kernunterlagen 3-fach, weitere Beilagen 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bäretswil, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bäretswil · S. 4

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen mit zugehörigen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

Abkürzung ES Kernzone 1 K1A und K1B III Kernzone 2 K2B III Kernzone 3 K3B III Wohnzone W2/25 W2/25 II Wohnzone W2/35 W2/35 II Wohnzone W2/45 W2/45 II Wohnzone W3/55 W3/55 II 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III Gewerbezone G III Industriezone I III / IV Zone für öffentliche Bauten Oe II / III Freihaltezone F

Erholungszone Eh III Reservezone R

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Art. 12BZO Bäretswil · S. 7

Umgebungsgestaltung

1Die traditionelle Erscheinung der Umgebung ist als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten (Chaussierungen, Pflästerungen, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen) und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.

2Die im Kernzonenplan in der K3B festgelegte Baumreihe ist schrittweise im Zuge von Neubauten umzusetzen. Die genaue Lage und die Art der Bäume sind in Abstimmung mit der Baubehörde zu bestimmen. Die Baumreihe ist nach deren Pflanzung zu erhalten und bei Abgang in gleichwertiger Lage durch standortgerechte, einheimische Bäume zu ersetzen.

3Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem Charakter der Ortsbilder von Bäretswil und Adetswil nicht zu vereinbaren sind.

4Am massgebenden Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen; ausgenommen bleiben: Bauten am Hang, Haus und Kellerzugänge, Ein- und Ausfahrten zu Garagen.

5Garagen und Rampen sind möglichst unauffällig einzuordnen. Abstellplätze sind - wenn immer möglich - wasserdurchlässig auszuführen und zu kaschieren.

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Art. 27BZO Bäretswil · S. 11

Zulässigkeit

1In den Zonen K1A, K1B, K2B, K3B, W2/35, W2/45, W3/55, WG2, WG3 und G sind Arealüberbauungen im Sinne von § 69ff PBG zugelassen.

2Folgende Mindestarealflächen sind notwendig: K1A, K1B, K2B, und W2/35 2'500 m2 K3B, W2/45 und WG2 3'000 m2 W3/55, WG3 und G 4'000 m2 Seite 11 von 15 Bau- und Zonenordnung (BZO) 700.1

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Art. 28BZO Bäretswil · S. 12

Besondere Vorschriften

1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.

2Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich wie folgt: Zonen K1A, K1B, K2B und W2/35 bis 35 m Zonen K3B, W2/45 und WG2 bis 40 m Zonen W3/55 und WG3 bis 48 m Zone G bis 80 m

3Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

4Die Vollgeschosszahlen dürfen in den Zonen K1A, K1B, K2B, K3B, W2/35, W3/55 und WG3 nicht und in den Zonen W2/45 und WG2 um ein Geschoss erhöht werden. Für das zusätzliche Vollgeschoss gilt eine zusätzliche Fassadenhöhe von 3.0 m.

Gestaltungsplanpflicht

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 80 mArt. 28, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Bäretswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Bäretswil?
Gebäudelänge ≤ 80 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bäretswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bäretswil?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bäretswil ein?
Baugesuche in Bäretswil laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G in der BZO Bäretswil?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bäretswil erwähnen die Zone G namentlich, darunter Art. 1, Art. 12, Art. 27. BZO Bäretswil lesen →

Weitere Zonen in Bäretswil