Zone I · Bäretswil

Zürich · BFS 111 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone I in Bäretswil (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterkopie über die Ingesa AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Exemplarzahlen: Kernunterlagen 3-fach, weitere Beilagen 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bäretswil, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bäretswil · S. 4

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen mit zugehörigen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

Abkürzung ES Kernzone 1 K1A und K1B III Kernzone 2 K2B III Kernzone 3 K3B III Wohnzone W2/25 W2/25 II Wohnzone W2/35 W2/35 II Wohnzone W2/45 W2/45 II Wohnzone W3/55 W3/55 II 2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III Gewerbezone G III Industriezone I III / IV Zone für öffentliche Bauten Oe II / III Freihaltezone F

Erholungszone Eh III Reservezone R

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Art. 22BZO Bäretswil · S. 10

Grundmasse 1

GI GII I Baumassenziffer max. 4m3 / m2 5 m3 / m2 6 m3 / m2 Grünflächenziffer - 5% - Fassadenhöhe max. 10.5 m 10.5 m 13.5 m Gesamthöhe max. 14.0 m 14.0 m 17.0 m Grundabstand mind. 3.5 m 3.5 m 3.5 m Gebäudelänge max. 60 m 60 m -

2Gegenüber Grundstücken, die in einer Wohnzone liegen, ist ein Grundabstand von 10 m einzuhalten.

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Art. 23BZO Bäretswil · S. 10

Nutzweise

1In der Gewerbezone sind neben Gewerbe-und Industriebauten auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.

2In der Gewerbe- sowie in der Industriezone, welche der ES III zugeordnet sind, sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In der Industriezone, mit der ES IV sind stark störende Betriebe zulässig. GI GII I Seite 10 von 15 Bau- und Zonenordnung (BZO) 700.1

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Art. 37BZO Bäretswil · S. 14

Mobilfunkanlagen

1Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen haben grundsätzlich der lokalen Versorgung zu dienen. In den Industrie- und Gewerbezonen sowie in der Zone für öffentliche Bauten, können überdies auch Anlagen für die regionale Versorgung erstellt werden.

2Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in folgenden Zonen und gemäss folgenden Prioritäten zulässig: 1. Priorität: Industriezonen I 2. Priorität: Gewerbezonen GI und GII, sowie Zone für öffentliche Bauten mit ES III 3. Priorität: Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/50 4. Priorität: Alle anderen Bauzonen

3Die Betreiber erbringen für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen den Nachweis, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen.

4Baugesuche für Mobilfunkanlagen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten sind bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten, sofern die Anlage visuell als solche wahrnehmbar ist.

Schlussbestimmungen

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III/IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 6 m3/m2Art. 22, S. 100.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 22, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Bäretswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Bäretswil?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bäretswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bäretswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bäretswil?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bäretswil ein?
Baugesuche in Bäretswil laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Bäretswil?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bäretswil erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 1, Art. 22, Art. 23. BZO Bäretswil lesen →

Weitere Zonen in Bäretswil