Zone V · Baden
Aargau · BFS 4021 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone V in Baden (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Katasterplan 1:500, aktuell, vermasst, unterschrieben, zweifach
- Projektpläne 1:100, zweifach, gefalzt, nach SIA 400 koloriert
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsformular der Stadt Baden, zweifach und unterzeichnet
- Zusätzliche vollständige digitale Einreichung (E-Mail, Transfer-Link oder Datenträger)
- Profilierung mit Kontrolle vor Publikationsbeginn
- Gebühren nach Gebührenreglement zur BNO
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau, Rechtsetzung und Bewilligungen
- 056 200 82 70
- bau@baden.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Baden, in denen «V» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 8
Grundmasse und Zuordnungen
1In den Bauzonen gelten, unter Vorbehalt spezieller Bau- und Zonenvorschriften, folgende Grundmasse und Zuordnungen: Kleiner Grenzabstand in m 2 ?; .T. 7, Max. Gesamthöhe in m Min. Wohnflächenanteil 4 2 Anzahl Geschosse rg Bezeichnung 5. g- 0 li iZI : J 0 70% 111111 1) W2 Wohnzone 2 2 10.50 4.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) W3 Wohnzone 3 3 13.50 5.00 70% 11/111 11 W4 Wohnzone 4 4 16.50 6.00 60% 11/111 1) V Villenzone - - 5.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge 70% II VVG3 Wohn-/Gewerbezone 3 3 13.50 5.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) 50% 111 VVG4 Wohn-/Gewerbezone 4 4 17.00 6.00 50% III Z3 Zentrumszone 3 3 13.50 4.50 30% 111 Z4 Zentrumszone 4 4 17.00 4.50 30% III Z5 Zentrumszone 5 5 20.00 4.50 30% 111 K4 Kernzone 4 4 17.00 4.50 50% 111 K5 Kernzone 5 5 20.00 4.50 40% III IN Innenstadtzone Nord 6 24.50 100'000 m2 111 Aa Altstadtzone a - - 60% 111 Ab Altstadtzone b - - 30% 111 D Dorfzone - - 50% 111 B Bäderzone - - 111111 2) Ba Bäderzone a - _ G3 Gewerbezone 3 3 13.50 5.00 - 111 G4 Gewerbezone 4 4 17.00 5.00 _ III G5 Gewerbezone 5 5 20.00 5.00 - III OeB Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 5.00 - 11/111 3) PA Parkzone - - 11 GR Grünzone - _ FR Freihaltezone _ 1) In den im Nutzungsplan bezeichneten, vorbelasteten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. 2) Im Ker …
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 10
Villenzone V
1Die Villenzone dient der Erhaltung der Bebauungstypologie und von deren Umgebung sowie des Stadtbilds in den landschaftlich empfindlichen und kulturhistorisch bedeutsamen Gebieten.
2Für die Nutzung gilt grundsätzlich § 7 Absatz 1.
3Abbrüche können in Abwägung der beteiligten Interessen bewilligt werden, wenn die Realisierung eines qualitativ mindestens gleichwertigen Neubaus rechtlich und finanziell sichergestellt ist.
4Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen und Veränderungen der Umgebung müssen mit besonderer Sorgfalt erfolgen und dürfen das Ziel der Erhaltung nicht beeinträchtigen. Die Masse der Neubauten müssen sich der bestehenden Baustruktur anpassen.
Art. 62BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 24
Autoreduziertes Wohnen
1Das Parkfelder-Angebot für Bauvorhaben mit der ausdrücklichen Zielsetzung autoreduziertes oder —freies Wohnen ist gemäss Anhang V zu ermitteln.
2Bewilligungsvoraussetzungen für autoreduziertes oder -freies Wohnen sind: - ein Mobilitätskonzept zur dauerhaften Reduktion des motorisierten Individualverkehrs
–ein periodisches Controlling der Umsetzung des Mobilitätskonzepts zu Handen der Bewilligungsbehörde - die rechtliche Sicherstellung des Mobilitätskonzepts durch entsprechende Verträge und Eintragungen im Grundbuch.
3Stellt der Stadtrat wiederholte Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts fest, ist die Differenz zwischen den bereits erstellten Parkfeldern und dem minimalen PflichtfelderAngebot gemäss Anhang IV zu realisieren oder die entsprechenden Ersatzabgaben zu leisten.
Art. 90BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 31
Inkrafttreten
1Die vorliegende Bau- und Nutzungsordnung inklusive Nutzungsplan tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.
2Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche werden auf der Grundlage der revidierten Bau- und Nutzungsordnung entschieden.
3Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:
a)Die Bau- und Nutzungsordnung vom 24. Januar 1995 (inklusive Teiländerungen)
b)Die Nutzungspläne Innenstadt, Kappelerhof/Allmend/Meierhof, Rütihof, Dättwil vom 23. Oktober 2001 (inklusive Teiländerungen) 26 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 STADT BADEN Anhänge zur Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden (BNO) 27 Anhang 1 Beschriebe Ensembleschutzzonen gemäss § 32 BNO Nr. 1 Ensembleschutzzone Stadtturmstrasse/Dynamostrasse Baujahr / Architekt: In drei Bauperioden (um 1900/1910/1950) erstellt; diverse Architekten Einzige geschlossene Blockrandbebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern in Baden, die in weiten Teilen zwischen 1900 und 1910 mit Mansardendächern entstanden sind. Zeittypische Fassaden in unterschiedlichem Erhaltungszustand. Ausformulierte Erdgeschosse mit publikumsorientierter Nutzung. Würdigung: Erhalten des Charakters als Blockrandbebauung mit Lochfassaden und Sattelbzw. Mansarddächern sowie ähnlichen Geschosshöhen und ausformulierten Erdgeschossen mit publikumsorientierter Nutzung. Freihalten und Aktivieren des Innenhofes. Aufwertung in den schwächer ausgebildeten bzw. durch spätere Umbauten beeinträchtige Partien. Schutzziele: Nr. 2 Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse Baujahr / Architekt: Zur Haup …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 6, S. 8 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Baden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.