Zone Z4 · Baden

Aargau · BFS 4021 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone Z4 in Baden (Aargau) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 17 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Katasterplan 1:500, aktuell, vermasst, unterschrieben, zweifach
  • Projektpläne 1:100, zweifach, gefalzt, nach SIA 400 koloriert
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsformular der Stadt Baden, zweifach und unterzeichnet
  • Zusätzliche vollständige digitale Einreichung (E-Mail, Transfer-Link oder Datenträger)
  • Profilierung mit Kontrolle vor Publikationsbeginn
  • Gebühren nach Gebührenreglement zur BNO

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Baden, in denen «Z4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 8

Grundmasse und Zuordnungen

1In den Bauzonen gelten, unter Vorbehalt spezieller Bau- und Zonenvorschriften, folgende Grundmasse und Zuordnungen: Kleiner Grenzabstand in m 2 ?; .T. 7, Max. Gesamthöhe in m Min. Wohnflächenanteil 4 2 Anzahl Geschosse rg Bezeichnung 5. g- 0 li iZI : J 0 70% 111111 1) W2 Wohnzone 2 2 10.50 4.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) W3 Wohnzone 3 3 13.50 5.00 70% 11/111 11 W4 Wohnzone 4 4 16.50 6.00 60% 11/111 1) V Villenzone - - 5.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge 70% II VVG3 Wohn-/Gewerbezone 3 3 13.50 5.00 (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) + 'A Fassadenlänge, max. 2 x (Anzahl Vollgeschosse x 3.50 m) 50% 111 VVG4 Wohn-/Gewerbezone 4 4 17.00 6.00 50% III Z3 Zentrumszone 3 3 13.50 4.50 30% 111 Z4 Zentrumszone 4 4 17.00 4.50 30% III Z5 Zentrumszone 5 5 20.00 4.50 30% 111 K4 Kernzone 4 4 17.00 4.50 50% 111 K5 Kernzone 5 5 20.00 4.50 40% III IN Innenstadtzone Nord 6 24.50 100'000 m2 111 Aa Altstadtzone a - - 60% 111 Ab Altstadtzone b - - 30% 111 D Dorfzone - - 50% 111 B Bäderzone - - 111111 2) Ba Bäderzone a - _ G3 Gewerbezone 3 3 13.50 5.00 - 111 G4 Gewerbezone 4 4 17.00 5.00 _ III G5 Gewerbezone 5 5 20.00 5.00 - III OeB Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 5.00 - 11/111 3) PA Parkzone - - 11 GR Grünzone - _ FR Freihaltezone _ 1) In den im Nutzungsplan bezeichneten, vorbelasteten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. 2) Im Ker …

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Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 10

Zentrumszonen Z3, Z4, Z5 Die Zentrumszonen sind für mässig störende, innerstädtische Nutzungen wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen bestimmt. In der Regel gilt geschlossene Bauweise.

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Art. 90BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 31

Inkrafttreten

1Die vorliegende Bau- und Nutzungsordnung inklusive Nutzungsplan tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.

2Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche werden auf der Grundlage der revidierten Bau- und Nutzungsordnung entschieden.

3Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:

a)Die Bau- und Nutzungsordnung vom 24. Januar 1995 (inklusive Teiländerungen)

b)Die Nutzungspläne Innenstadt, Kappelerhof/Allmend/Meierhof, Rütihof, Dättwil vom 23. Oktober 2001 (inklusive Teiländerungen) 26 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 STADT BADEN Anhänge zur Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden (BNO) 27 Anhang 1 Beschriebe Ensembleschutzzonen gemäss § 32 BNO Nr. 1 Ensembleschutzzone Stadtturmstrasse/Dynamostrasse Baujahr / Architekt: In drei Bauperioden (um 1900/1910/1950) erstellt; diverse Architekten Einzige geschlossene Blockrandbebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern in Baden, die in weiten Teilen zwischen 1900 und 1910 mit Mansardendächern entstanden sind. Zeittypische Fassaden in unterschiedlichem Erhaltungszustand. Ausformulierte Erdgeschosse mit publikumsorientierter Nutzung. Würdigung: Erhalten des Charakters als Blockrandbebauung mit Lochfassaden und Sattelbzw. Mansarddächern sowie ähnlichen Geschosshöhen und ausformulierten Erdgeschossen mit publikumsorientierter Nutzung. Freihalten und Aktivieren des Innenhofes. Aufwertung in den schwächer ausgebildeten bzw. durch spätere Umbauten beeinträchtige Partien. Schutzziele: Nr. 2 Ensembleschutzzone Badstrasse/Bahnhofstrasse/Hirschlistrasse Baujahr / Architekt: Zur Haup …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 6, S. 80.85
Gebäudehöhe≤ 17 mArt. 6, S. 80.85
Grenzabstand (klein)≥ 4.5 mArt. 6, S. 80.85

Extrahiert aus der BZO Baden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z4

Was gilt in der Zone Z4 in Baden?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 17 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Baden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z4 sein?
Laut BZO Baden: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 17 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Baden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Baden?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Baden ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Rechtsetzung und Bewilligungen, Rathausgasse 5, 5401 Baden. Ablauf nach der Einreichung →

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