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Art. 62 · Autoreduziertes Wohnen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 24 · Original-PDF

1Das Parkfelder-Angebot für Bauvorhaben mit der ausdrücklichen Zielsetzung autoreduziertes oder —freies Wohnen ist gemäss Anhang V zu ermitteln.

2Bewilligungsvoraussetzungen für autoreduziertes oder -freies Wohnen sind: - ein Mobilitätskonzept zur dauerhaften Reduktion des motorisierten Individualverkehrs

–ein periodisches Controlling der Umsetzung des Mobilitätskonzepts zu Handen der Bewilligungsbehörde - die rechtliche Sicherstellung des Mobilitätskonzepts durch entsprechende Verträge und Eintragungen im Grundbuch.

3Stellt der Stadtrat wiederholte Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts fest, ist die Differenz zwischen den bereits erstellten Parkfeldern und dem minimalen PflichtfelderAngebot gemäss Anhang IV zu realisieren oder die entsprechenden Ersatzabgaben zu leisten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.