Zone D · Bad Ragaz
St. Gallen · BFS 3291 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen
Die Zone D in Bad Ragaz (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bau und Umwelt
- 081 303 49 59
- bauundumwelt@badragaz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bad Ragaz, in denen «D» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 6
Zoneneinteilung 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone 1 W1 a, W1 b Wohnzone 2 W2 a, W2 b Wohnzone 3 W 3 Wohnzone 4 W 4 Wohn-Gewerbezone 2 WG 2 Wohn-Gewerbezone 2/3 WG 2/3 Wohn-Gewerbezone 3 WG 3 Gewerbe-Industriezone GI Kernzone K Dorfkernzone D Kurzone 1 KU 1 Kurzone 2 KU 2 Kurzone 3 KU 3 Wohnzone Pardiel 1 WP 1 Wohn-Gewerbezone Pardiel 2 WGP 2 Intensiverholungszone Pardiel IEZP Grünzonen GR Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA Intensiverholungszonen IEZ Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände SS Landwirtschaftszone L Übriges Gemeindegebiet UeG 6 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Art. 7BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 7
Zonenordnung 1 Soweit nichts andres bestimmt wird, gelten die nachfolgenden Bauvorschriften: Zone Ausnützungsziffer AZ Vollgeschosse Maximal Anzahl Gebäudehöhe Maximal m FirstHöhe Maximal m Kleiner Grenzabstand Minimal m Grosser Grenzabstand Minimal m Gebäudelänge Maximal m Mehrlängenzuschlag ab 18 m 3) Lärmempfindlichkeitsstufe
Baureglement
D Besondere Zonenvorschriften
| Zone | Ausnüt- zungs- ziffer AZ | Vollge- schosse Maximal Anzahl | Gebäude- höhe Maximal m | First- Höhe Maximal m | Kleiner Grenz- abstand Minimal m | Grosser Grenz- abstand Minimal m | Gebäude- länge Maximal m | Mehr- längenzu- schlag ab 18 m 3) | Lärm- empfind- lichkeits- stufe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 a/b | - | 2 | 6.0 | 9.0 | 4.0 | 8.0 | 25.0 1) | Ja | II |
| W2 a/b | - | 2 | 8.0 | 11.0 | 4.0 | 8.0 | 30.0 1) | Ja | II |
| W3 | - | 3 | 10.5 | 14.0 | 5.0 | 9.0 | 30.0 1) | Ja | II |
| W4 | - | 4 | 13.0 | 16.0 | 5.0 | 10.0 | 35.0 1) | Ja | II |
| WG 2 | - | 2 | 8.0 | 11.0 | 4.0 | 8.0 | 30.0 | Ja | III |
| WG 2/3 | Siehe Art. 9 Baureglement | Ja | III | ||||||
| WG 3 | - | 3 | 10.5 | 14.0 | 5.0 | 9.0 | 30.0 | Ja | III |
| GI | - | - | 13.0 | 16.0 | 5.0 2) | 5.0 2) | 50.0 | Nein | III |
| K | Siehe Art. 11 Baureglement | Nein | III | ||||||
| D | - | 3 | 10.5 | 14.0 | 4.0 | 4.0 | 30.0 | Nein | III |
| KU 1 | - | 4 | 13.0 | 16.0 | 5.0 | 12.0 | 50.0 | Nein | II |
| KU 2 | - | 2 | 6.0 | 9.0 | 5.0 | 10.0 | 25.0 | Nein | II |
| KU 3 | - | 3 | 10.5 | 14.0 | 4.0 | 8.0 | 35.0 | Nein | II |
| WP 1 | - | 1 | 5.0 | 8.0 | 4.0 | 4.0 | 12.0 | - | II |
| WGP 2 | - | 2 | 6.0 | 9.0 | 4.0 | 4.0 | 20.0 | Ja | III |
| IEZ Pardiel | - | 3 | 10.5 | 14.0 | 4.0 | 4.0 | 30.0 | Ja | III |
| IEZ Matells | - | 2 | 10.5 | 14.0 | 4.0 | 4.0 | 60.0 | Ja | III |
| IEZ Bidems | - | - | 8.0 | 11.0 | 5.0 | 5.0 | 50.0 | Ja | IV |
| IEZ Rheinau | - | 1 | 4.0 | 8.0 | 4.0 | 4.0 | 18.0 | - | II |
| IEZ Camp | Siehe Art. 19 Baureglement | - | II | ||||||
| GR F | Siehe Art. 17 Baureglement | Ja | II | ||||||
| GR S | Siehe Art. 17 Baureglement | Ja | II | ||||||
| GR Sp | Siehe Art. 17 Baureglement | Ja | II | ||||||
| ZöBA | Siehe Art. 18 Baureglement | Nein | II | ||||||
| L | Siehe Art. 21 Baureglement | Ja | III | ||||||
| UeG | Siehe Art. 22 Baureglement | Ja | III |
Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 8BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 8
Wohnzonen 1 Gebäude mit mehr als 18.0 m Länge sind aufgelockert, d.h. vertikal bzw. horizontal, zu gliedern und gestalterisch gut einzupassen. 2 In den Wohnzonen W1 a und W2 a ist im Sinne einer Übergangszone der Gestaltung besondere Beachtung beizumessen. 3 Die Wohnzone W2 a soll in ihrer baulichen Struktur als individuelles Wohngebiet mit mittlerer Dichte erhalten bleiben. Aus diesem Grunde sind nur Bauten mit maximal 4 Wohneinheiten und maximal 450 m2 anrechenbare Geschossfläche gestattet.
Art. 17BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10
Grünzonen 1 Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit der konkrete Zonenzweck solche erfordert. 2 Aufgrund des Zonenzweckes zulässige Bauten dürfen bis max. 100 m2 Grundfläche, 3.0 m Gebäudehöhe und 4.5 m Firsthöhe aufweisen. Die Grenzabstände müssen allseitig mindestens 4.0 m aufweisen. 3 Mit Überbauungs- oder Gestaltungsplan können grössere Bauten zugelassen werden. 4 In den Nichtbauzonen GRF und GRS sind keine Bauten und Anlagen zulässig.
Art. 25BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 11
Grenzabstände 1 Der grosse Grenzabstand ist bei der am stärksten gegen Süden gerichteten Längsfassade der Hauptbaute einzuhalten. Weist eine Baute nach Ost und West orientierte Längsfassaden auf, so ist der grosse Grenzabstand bei jener Längsfassade einzuhalten, die am stärksten gegen Süden gerichtet ist. Der kleine Grenzabstand ist bei allen anderen Fassadenseiten einzuhalten. 2 Der grosse Grenzabstand ist auch einzuhalten, wenn geschriebene Baulinien kürzere Abstände festlegen (siehe Art. 31 Baureglement). 3 Bei gezogenen Baulinien oder an Hanglagen mit einer Neigung des natürlichen Terrains von mehr als 30° ist der grosse Grenzabstand bei einer beliebigen Längsfassade einzuhalten. 4 Bei annähernd gleich langen Fassaden kann:
a)der grosse Grenzabstand bei der Süd-, West- oder Ostfassade eingehalten werden;
b)die Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes je zur Hälfte auf die Südfassade und eine angrenzende Fassade (West- oder Ostfassade) aufgeteilt werden. 5 Als annähernd gleich lang gelten Fassaden, wenn die Fassade auf der einen Seite höchstens 10 % länger ist als auf der anderen Seite. 11 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
6 Bei eingeschossigen Bauten wie Garagen und Autounterständen, die nicht als Anoder Nebenbauten gelten, genügt die Einhaltung des kleinen Grenzabstands, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt.
Art. 29BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 13
Dachformen 1 In den Wohnzonen W1 a und WP 1 sowie in der WGP 2 und in der Dorfkernzone sind Flachdächer nicht gestattet. Ausgenommen sind An- und Nebenbauten. 2 Dächer mit einer Neigung von weniger als 10° gelten als Flachdächer.
Art. 30BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 13
Dachaufbauten und -einschnitte 1 Dachaufbauten sind alle Bauteile, die über dem Dachbereich liegen, wie Lukarnen, Kreuzfirste, Liftaufbauten, Dachzugänge und Aufbauten über Treppenhäusern. Technisch notwendige Bauteile wie Kamine und Abluftkanäle zählen nicht als Dachaufbauten im Sinn dieses Reglements. 2 Dachaufbauten und -einschnitte sind architektonisch gut zu gestalten und dürfen höchstens 1/3 der Dachlänge bzw. Trauflänge einnehmen. 3 Für Kaminaufbauten gelten die Empfehlungen des BUWAL über die Mindesthöhe von Kaminen. 4 Sonnenkollektoren sind zulässig, wenn sie sich in die Baute und die Umgebung einfügen. Die Kollektoreinfassungen sind im Kupferton oder im Farbton der Dacheindeckung auszuführen.
Art. 33BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 14
Garagen- und Hofzufahrten 1 Zufahrten zu Einzelgaragen dürfen höchstens 15 %, Zufahrten zu Sammelgaragen und Höfen höchstens 12 % Neigung aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 3.0 m oder von der Trottoirgrenze aus wenigstens 1.0 m mit maximal 3 % Gefälle verlaufen. Die freie Sicht auf die Strasse soll wenigstens 3.0 m von der Fahrbahngrenze unter einem Winkel von 45° gewährleistet sein. Zudem sind die Ausfahrten mit Radien von 3.0 m auszurunden; wo ein Trottoir besteht, soll der Ausrundungsradius mindestens 1.5 m betragen. 2 Bei Garagen und Autounterständen ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. 3 Für Lastwagen- oder gewerbliche Garagen muss der Vorplatz mindestens 10.0 m tief sein. Bei den übrigen Gewerbebetrieben wird die Vorplatztiefe je nach Bedarf festgelegt.
Art. 35BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 15
Anbauten, Nebenbauten 1 An- und Nebenbauten sind eingeschossige Baukörper mit einer Gebäudegrundfläche von höchstens 40 m2. Kleinbauten sind Nebenbauten mit einer Gebäudegrundfläche von höchstens 15 m2 . 2 Anbauten sind an ein Hauptgebäude angegliederte Baukörper, die in der äusseren Erscheinung architektonisch abgesetzt sind. Nebenbauten sind eigenständige Baukörper, die nicht mit einem Hauptgebäude verbunden sind. 3 Es gelten folgende Höhenbeschränkungen:
An- und Nebenbauten Kleinbauten Gebäudehöhe 4.0 m 3.0 m Firsthöhe 5.0 m 4.0 m 4 Für An- und Nebenbauten gilt ein verminderter Grenzabstand von 3.0 m. 5 Nebenbauten sind innerhalb des grossen Grenzabstands unzulässig, ausgenommen ist eine Kleinbaute pro Hauptbau. Anbauten dürfen höchstens 4.0 m in den grossen Grenzabstand reichen. 6 An- und Nebenbauten können frei an die Grenze gestellt oder zusammengebaut werden, wenn darin keine Tiere gehalten werden und der Nachbar schriftlich zustimmt. Erfolgt der Zusammenbau nicht gleichzeitig, so hat der später Bauende ohne besondere Zustimmung des Nachbarn das Recht, eine Baute gleicher Dimension und Erscheinungsform an die Nachbarbaute anzubauen oder eine andere Baute unter Einhaltung des einfachen Grenzabstandes zu erstellen. Vorbehalten ist das Baubewilligungsverfahren. 7 Der Gebäudeabstand von An-, und Nebenbauten gegenüber Bauten auf dem gleichen Grundstück beträgt 3.0 m, bzw. 2.0 m bei Kleinbauten. Vorbehalten bleiben die feuerpolizeilichen Vorschriften.
Art. 36BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 15
Vorbauten 1 Als Vorbauten gelten Bauteile, die ohne Abstützung über die Fassade in den Luftraum ragen, wie Balkone, Veranden, Vordächer, eingeschossige Erker und Vortreppen. Ausgenommen sind Dachvorsprünge bis höchstens 0.8 m. 2 Vorbauten dürfen höchstens 1/2 der Länge einer Fassadenseite einnehmen und höchstens 2.0 m über die Gebäudefassade ragen, jedoch höchstens 1.5 m in den Grenzabstand oder höchstens 1.0 m in den Abstand von Gemeindestrassen hineinragen. 3 Bei geschlossener Bauweise müssen Vorbauten von der seitlichen Grenze einen Mindestabstand von 2.0 m einhalten. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn dürfen sie bis an die Grenze reichen. Bei späterem Zusammenbau einer Baute gleicher Dimension und Erscheinungsform ist keine Zustimmung des Nachbarn mehr erforderlich. 4 Vorbauten in Dachgeschossen sind unzulässig. 15 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Art. 38BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 16
rainveränderungen 1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten in den Bauzonen, ausgenommen in folgenden Zonen:
a)Gewerbe-Industriezone;
b)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen;
c)Intensiverholungszone. 2 Das natürliche bzw. gewachsene Terrain ist im Zusammenhang mit Bauvorhaben möglichst wenig zu verändern. Bauten und Anlagen haben sich dem bestehenden Terrain anzupassen – und nicht umgekehrt. 3 Notwendige Terrainveränderungen haben sich der vorhandenen Topographie anzupassen. 4 Auffüllungen dürfen in der Regel die maximale Höhe von 1.0 m über die gesamte Länge ab gewachsenem Terrain nicht überschreiten. Vorbehalten sind zulässige Deponien. 5 Böschungskanten und Stützmauern dürfen nicht näher als 0.5 m an die Grenze reichen, wenn die Terrainveränderung nicht grenzüberschreitend und gleichzeitig ausgeführt wird. Einfriedungen dürfen nicht hinterfüllt werden. 6 Stützmauern und dergleichen sind auf das technisch Notwendige zu beschränken und weitgehend naturnah auszugestalten. Nach Möglichkeit sind Lebendverbauungen vorzusehen. 16 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
F Bau- und Hygienevorschriften
Art. 40BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 17
Schneeschutzvorrichtungen 1 Auf neuen und auf bestehenden Dächern und Gebäulichkeiten, bei denen der von der Bedachung fallende Schnee Personen, Tiere oder Sachen gefährden könnte, sind Schneefangvorrichtungen anzubringen. 17 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Art. 43BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 18
Schutzbestimmungen für Bauarbeiten 1 Bei Ausführung von Bauarbeiten jeder Art sind alle zum Schutze der Arbeiter, der Anwohner und der Strassenbenützer nötigen Vorkehrungen zu treffen. 2 Bauherr und Unternehmer haben sich vor Baubeginn bei allen Grabarbeiten auf eigene Verantwortung bei den zuständigen Instanzen über den Verlauf der unterirdischen Leitungsbauten (Energie-, Wasser-, Abwasser- und Telefonleitungen, Medien und Wärmeverbund usw.) zu informieren. 3 Bei grösseren Baustellen ist ein einwandfreier Bauabort als geschlossenes System oder mit Kanalisationsanschluss zu installieren. 4 Bei der Ausführung von Bauarbeiten (Hoch- und Tiefbauten) sind zur Vermeidung übermässiger Immissionen (Lärm, Staub usw.), vor allem in bewohnten Gebieten oder deren Nachbarschaft, umweltschonende Maschinen und Arbeitsverfahren einzusetzen. Der Einsatz übermässig störender Maschinen und Arbeitsverfahren kann verboten oder zeitlich beschränkt werden. 5 Änderungen an Vermessungszeichen dürfen nur durch die zuständigen Vermessungsorgane vorgenommen werden. Vermessungszeichen dürfen auch nicht durch Ablagerungen, Pflanzen, Strassenbeläge, Mauern usw. unsichtbar oder unzugänglich gemacht werden. Bedürfen Vermessungszeichen durch Grabungen, Auffüllungen oder sonstige bauliche Veränderungen eine Verlegung oder eine Entfernung, so ist dem Grundbuchamt zwecks Veranlassung der Änderung rechtzeitig Mitteilung zu machen. 18 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Art. 44BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 19
Bauarbeiten an öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen 1 Die Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen für das Aufstellen von Maschinen, Kranen und Gerüsten, für den Abbruch von Mauern, für Grabungen, Lagerungen von Baumaterialien usw. ist nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde gestattet. Sie bestimmt den Umfang des zu benützenden Bodens. 2 Zur Sicherung des Verkehrs kann eine zweckdienliche Einfriedung der Baustelle verlangt werden. Ablagerungen und Bearbeitung von Baumaterialien sind ausserhalb der Einfriedung nicht gestattet. 3 Zum Schutze vor herabfallenden Gegenständen sind gegenüber öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen geeignete Vorrichtungen wie Verschalungen, Netze usw. anzubringen. 4 Öffentliche Verkehrswege im Bereich der Baustelle sind in gutem und sauberem Zustand zu halten. Es ist nicht gestattet, Mörtel oder Beton auf Strassen und Trottoirs zu mischen und zu lagern. Öffentliche Einrichtungen wie Wasser- und elektrische Leitungen, Vermessungs- und Höhenfixpunkte, Strassenrinnen usw. sind vor Beschädigung zu schützen. Hydranten und Schieber müssen stets leicht zugänglich sein und dürfen nicht überdeckt werden. 5 Die Benützung von Hydranten für Bauwasseranschlüsse ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Baubehörde kann aufgrund eines schriftlichen Gesuches eine Ausnahmebewilligung erteilen. 6 Aufbrüche und Materialdepots sind hinreichend abzusperren und nachts genügend zu beleuchten. Entsprechende Sicherungen sind auch für andere Hindernisse wie überragende Gerüstteile, vorstehende Stangen und Bretter usw …
Art. 45BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 19
Bezug der Bauten 1 Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die Baute genügend trocken und ein gefahrenloser und sauberer Zugang vorhanden ist. Zudem müssen die Zufahrt und die für die Motorfahrzeuge notwendigen Abstellplätze fertig erstellt sein. Ergibt die Kontrolle der Bezugsbereitschaft ein ungenügendes Resultat, so ist der Bezug zu verweigern oder auf einen späteren Zeitpunkt freizugeben. Widerrechtlich bezogene Bauten können auf Kosten des Eigentümers geräumt werden. 19 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Art. 48BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 21
Form des Baugesuches 1 Für das Baugesuch sind die Formulare der Gemeinde zu verwenden. Das Baugesuch hat im weitern zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist;
b)Nachgeführte Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege;
c)Grundrisspläne aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben des Niveaupunktes, von allfälligen Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie der Fenster- und Bodenflächen;
d)Fassaden- und Schnittpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben des Kniestocks, der Gebäude- und Firsthöhen ab Niveaupunkt,
e)Umgebungsplan, der insbesondere folgende Angaben enthält:
–Höhen des gewachsenen Bodens und des neuen Terrainverlaufs von Grenze zu Grenze (einschliesslich Übergänge zu den Nachbargrundstücken)
–befestigte Plätze
–Einfriedungen
–Stützmauern
–Bepflanzungen
–Abstellflächen für Kehrichtbehälter bei Mehrfamilienhäusern und Gesamtüberbauungen
f)Längenprofile von Garagen- und Hofzufahrten;
g)Werkleitungsplan mit Angaben von Leitungsdurchmessern, -material, und - gefälle sowie der Schächte;
h)Schutzraumeingabe nach den gesetzlichen Bestimmungen;
i)besondere Eingabe für Feuerungs- und Tankanlagen. Auf Verlangen Kaminund Cheminéepläne;
j)Schriftliche Bestätigung oder Nachwe …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 7, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Bad Ragaz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone D
Was gilt in der Zone D in Bad Ragaz?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone D sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone D einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bad Ragaz?
Wo reiche ich das Baugesuch in Bad Ragaz ein?
Weitere Zonen in Bad Ragaz
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