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Art. 17 · Grünzonen

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10 · Original-PDF

1 Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit der konkrete Zonenzweck solche erfordert. 2 Aufgrund des Zonenzweckes zulässige Bauten dürfen bis max. 100 m2 Grundfläche, 3.0 m Gebäudehöhe und 4.5 m Firsthöhe aufweisen. Die Grenzabstände müssen allseitig mindestens 4.0 m aufweisen. 3 Mit Überbauungs- oder Gestaltungsplan können grössere Bauten zugelassen werden. 4 In den Nichtbauzonen GRF und GRS sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.