Art. 36 · Vorbauten
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 15 · Original-PDF
1 Als Vorbauten gelten Bauteile, die ohne Abstützung über die Fassade in den Luftraum ragen, wie Balkone, Veranden, Vordächer, eingeschossige Erker und Vortreppen. Ausgenommen sind Dachvorsprünge bis höchstens 0.8 m. 2 Vorbauten dürfen höchstens 1/2 der Länge einer Fassadenseite einnehmen und höchstens 2.0 m über die Gebäudefassade ragen, jedoch höchstens 1.5 m in den Grenzabstand oder höchstens 1.0 m in den Abstand von Gemeindestrassen hineinragen. 3 Bei geschlossener Bauweise müssen Vorbauten von der seitlichen Grenze einen Mindestabstand von 2.0 m einhalten. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn dürfen sie bis an die Grenze reichen. Bei späterem Zusammenbau einer Baute gleicher Dimension und Erscheinungsform ist keine Zustimmung des Nachbarn mehr erforderlich. 4 Vorbauten in Dachgeschossen sind unzulässig. 15 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
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