Zone Grünzonen · Bad Ragaz

St. Gallen · BFS 3291 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone Grünzonen in Bad Ragaz (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 3 m, Firsthöhe ≤ 4.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bad Ragaz, in denen «Grünzonen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 6

Zoneneinteilung 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone 1 W1 a, W1 b Wohnzone 2 W2 a, W2 b Wohnzone 3 W 3 Wohnzone 4 W 4 Wohn-Gewerbezone 2 WG 2 Wohn-Gewerbezone 2/3 WG 2/3 Wohn-Gewerbezone 3 WG 3 Gewerbe-Industriezone GI Kernzone K Dorfkernzone D Kurzone 1 KU 1 Kurzone 2 KU 2 Kurzone 3 KU 3 Wohnzone Pardiel 1 WP 1 Wohn-Gewerbezone Pardiel 2 WGP 2 Intensiverholungszone Pardiel IEZP Grünzonen GR Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA Intensiverholungszonen IEZ Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände SS Landwirtschaftszone L Übriges Gemeindegebiet UeG 6 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 17BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10

Grünzonen 1 Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit der konkrete Zonenzweck solche erfordert. 2 Aufgrund des Zonenzweckes zulässige Bauten dürfen bis max. 100 m2 Grundfläche, 3.0 m Gebäudehöhe und 4.5 m Firsthöhe aufweisen. Die Grenzabstände müssen allseitig mindestens 4.0 m aufweisen. 3 Mit Überbauungs- oder Gestaltungsplan können grössere Bauten zugelassen werden. 4 In den Nichtbauzonen GRF und GRS sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 3 mArt. 17, S. 100.85
Firsthöhe≤ 4.5 mArt. 17, S. 100.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 17, S. 100.85

Extrahiert aus der BZO Bad Ragaz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Grünzonen

Was gilt in der Zone Grünzonen in Bad Ragaz?
Gebäudehöhe ≤ 3 m, Firsthöhe ≤ 4.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bad Ragaz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Grünzonen sein?
Laut BZO Bad Ragaz: Gebäudehöhe ≤ 3 m, Firsthöhe ≤ 4.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Grünzonen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bad Ragaz. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bad Ragaz?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bad Ragaz ein?
Zuständig ist Bau und Umwelt, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Bad Ragaz