Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen · Bad Ragaz

St. Gallen · BFS 3291 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Bad Ragaz (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bad Ragaz, in denen «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 6

Zoneneinteilung 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone 1 W1 a, W1 b Wohnzone 2 W2 a, W2 b Wohnzone 3 W 3 Wohnzone 4 W 4 Wohn-Gewerbezone 2 WG 2 Wohn-Gewerbezone 2/3 WG 2/3 Wohn-Gewerbezone 3 WG 3 Gewerbe-Industriezone GI Kernzone K Dorfkernzone D Kurzone 1 KU 1 Kurzone 2 KU 2 Kurzone 3 KU 3 Wohnzone Pardiel 1 WP 1 Wohn-Gewerbezone Pardiel 2 WGP 2 Intensiverholungszone Pardiel IEZP Grünzonen GR Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA Intensiverholungszonen IEZ Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände SS Landwirtschaftszone L Übriges Gemeindegebiet UeG 6 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

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Art. 18BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 1 Bauten in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen haben allseitig einen Grenzabstand von mindestens 5.0 m einzuhalten. Der Mehrlängenzuschlag findet keine Anwendung.

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Art. 38BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 16

rainveränderungen 1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten in den Bauzonen, ausgenommen in folgenden Zonen:

a)Gewerbe-Industriezone;

b)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen;

c)Intensiverholungszone. 2 Das natürliche bzw. gewachsene Terrain ist im Zusammenhang mit Bauvorhaben möglichst wenig zu verändern. Bauten und Anlagen haben sich dem bestehenden Terrain anzupassen – und nicht umgekehrt. 3 Notwendige Terrainveränderungen haben sich der vorhandenen Topographie anzupassen. 4 Auffüllungen dürfen in der Regel die maximale Höhe von 1.0 m über die gesamte Länge ab gewachsenem Terrain nicht überschreiten. Vorbehalten sind zulässige Deponien. 5 Böschungskanten und Stützmauern dürfen nicht näher als 0.5 m an die Grenze reichen, wenn die Terrainveränderung nicht grenzüberschreitend und gleichzeitig ausgeführt wird. Einfriedungen dürfen nicht hinterfüllt werden. 6 Stützmauern und dergleichen sind auf das technisch Notwendige zu beschränken und weitgehend naturnah auszugestalten. Nach Möglichkeit sind Lebendverbauungen vorzusehen. 16 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

F Bau- und Hygienevorschriften

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Art. 50BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 22

Inkrafttreten 1 Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements nach der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement. 2 Hängige Verfahren unterliegen den neuen Bestimmungen. 22 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement Der Gemeinderat Gemeindepräsident Der Gemeinderatsschreiber Guido Germann Mario Bislin 1. Nachtrag vom 20. September 2007 Öffentlich aufgelegt vom 17.04.2007 - 16.05.2007 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 21.08.2007 - 19.09.2007 Genehmigung durch das Baudepartement des

28.01.2008 Kantons St. Gallen In Kraft seit

01.03.2008

2. Nachtrag vom 18. März 2010 Öffentlich aufgelegt vom 05.01.2010 - 03.02.2010 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 16.02.2010 - 17.03.2010 Genehmigung durch das Baudepartement des

26.03.2010 Kantons St. Gallen In Kraft seit

01.05.2010 23 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

Stichwortregister

Baureglement Art. Baugesetz Art. (Auszug)

Abbruch 12 79 Abstände von Strassen, Wege und Plätze 31

Abstellfläche für Motorfahrzeuge 32 72ff Abstellräume 39

Anbauten 35

Attikageschoss 27

Auffüllungen 38

Ausnahmen

77

Bau- und Hygienevorschriften 39ff 53 Bauarbeiten 43ff

Baubeginn

89 Baubewilligungsdauer

88 Bauermittlungsgesuch

91, 92 Baugesuch 48 80 Baukontrolle 46

Baulinie 31 24 Baureife

49 Bausperre (Planungszone)

108bis Bauvisiere

81 Bauweise, offen und geschlossen 24

Beiträge

51 Belichtung 39 53 Belüftung 39 53 Bepflanzungen, Einfriedungen 38

Bes …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 18, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Bad Ragaz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Was gilt in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Bad Ragaz?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bad Ragaz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bad Ragaz. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bad Ragaz?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bad Ragaz ein?
Zuständig ist Bau und Umwelt, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der BZO Bad Ragaz?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bad Ragaz erwähnen die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen namentlich, darunter Art. 6, Art. 18, Art. 38. BZO Bad Ragaz lesen →

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