Neuenhof
Grünflächenziffer in Neuenhof
Die Grünflächenziffer ist in Neuenhof in 8 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 15 % bis 35 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 24 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| AI | ≥ 15 % | Art. 24, S. 15 |
| AII | ≥ 15 % | Art. 24, S. 15 |
| W2 | ≥ 35 % | Art. 24, S. 15 |
| W3 | ≥ 35 % | Art. 24, S. 15 |
| W4 | ≥ 35 % | Art. 24, S. 15 |
| W5 | ≥ 30 % | Art. 24, S. 15 |
| WA4 | ≥ 30 % | Art. 24, S. 15 |
| Z5 | ≥ 25 % | Art. 24, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Neuenhof (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Neuenhof?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 15 % bis 35 %, festgelegt in 8 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Neuenhof?
Meist in Art. 24 der Bau- und Zonenordnung Neuenhof, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.