Neuenhof
Checkliste Baugesuch · Neuenhof
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Neuenhof)
Sämtliche Unterlagen sind bei der Abteilung Bau und Planung in elektronischer Form (PDF) und physisch 3-fach einzureichen.
Aktueller Situations-/Katasterplan oder AGIS-Auszug 1:500 mit vollständiger Übersicht der Nachbarparzellen sowie Situationsplan 1:500 mit Vermassung des Bauvorhabens, Grenzabständen, Baulinien und Höhenfixpunkt.
Grundrisse aller Stockwerke 1:100 oder 1:50, bei Mehrfamilienhäusern mit Möblierung; Boden-, Fenster-, Balkon- und Abstellraumflächen sind einzutragen.
Umgebungsplan 1:100 mit Ökoausgleichs- und Grünflächen, Spiel-/Aufenthaltsplätzen, Velo- und Besucherparkplätzen, Ausstellplätzen bei Tiefgarageneinfahrten, Entsorgungsplätzen, Sichtzonen sowie Bepflanzung (Art und Name, standortheimisch) und Oberflächen.
Kanalisationsplan mit Versickerung 1:100 gemäss separater kommunaler Vorgaben/Weisung.
Längsschnitte durch Garagenausfahrten vom Garagentor bis zur Strassengrenze, 1:100 oder 1:50.
Je nach Vorhaben sind ein amtlicher Grundbuchauszug und ein Baubeschrieb einzureichen.
Detaillierte Berechnungen mit Plannachweis: Bruttogeschossfläche (bei Umbauten alt/neu), Grünflächenziffer, Spiel- und Begegnungsplätze sowie Attikageschoss.
Detaillierter Nachweis mit Plannachweis zu massgebendem Terrain, Untergeschoss und Abgrabungen.
Berechnung Autoabstellplätze (inkl. Pflichtparkplätze ausserhalb Strassenabstand), Nachweis Veloabstellplätze (inkl. Spezialvelos) und Motorräder sowie Kinderwagenabstellplätze.
Nachweis der Abstellräume/Keller sowie der Entsorgungsstelle (Container, Spezialsammlungen).
Hochwasserschutznachweis inklusive Oberflächenwasserabfluss gemäss kantonalen Vorgaben.
Für jedes Vorhaben, bei dem Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt werden.
Lärmschutznachweis für Verkehr, Tiefgarageneinfahrt und Luft-Wasser-Wärmepumpen; Schallschutznachweis Gebäude bei MFH.
Kantonale Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume oder Antrag auf Ersatzabgabe.
Bei Anforderungen an hindernisfreies Bauen sind Procap-Unterlagen einzureichen.
Dossier kommunaler oder kantonaler Brandschutz sowie Dienstbarkeitsverträge (Näherbaurecht, Fuss- und Fahrwegrechte) bzw. nachbarrechtliche Zustimmung für Grenzabstandsunterschreitung bei Kleinbauten.
Bei mehr als 200 m3 Bauabfällen sind ein Schadstoffbericht und ein Entsorgungskonzept einzureichen.
Farb- und Materialkonzept sowie Bauplatzinstallationsplan mit Kran-Umschlagsflächen, Baubaracken, Baustellenabschrankung, Standort Bauhandwerkerfahrzeuge und Signalisation.
In Fassaden und Schnitten sind bestehende und neue Terrainhöhen sowie die auf das massgebende Terrain vermasste EG-Kote (Fixpunkt) anzugeben; die Gestaltung des neuen Terrains muss bis mindestens 1 m über die Parzellengrenzen ersichtlich sein.
Ausser im vereinfachten Verfahren müssen Bauprofile Höhe, Umrisse, Dachneigungen, Gesamthöhe (Dachrand/Firsthöhe), EG-Kote (±0.00) und Terrainveränderungen anzeigen und bereits mit der Baugesuchseingabe stehen; Grenzsteine freilegen, EG-Kote sichtbar bezeichnen.
Baugesuchumschlag, sämtliche Pläne (Format 21x30 gefaltet) und Unterlagen sind datiert und von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in zu unterzeichnen; ohne (Allein-)Eigentum sind alle Eigentümerunterschriften oder eine rechtsgültige Vollmacht sowie bei juristischen Personen der Nachweis der Unterschriftsberechtigung erforderlich.
Kubische Berechnung (umbauter Raum); bei Umbauten Farbkonvention grau/schwarz für bestehende, gelb für abzubrechende und rot für neue Bauteile.