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Art. 2.6 · Zone für öffentliche Bauten

BZO Zumikon · S. 14 · Original-PDF

2.6 Zone für öffentliche Bauten Massvorschriften Artikel 22 Es gelten die Bauvorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG). In der Zone für öffentliche Bauten Schulhaus Farlifang beträgt die Gebäudehöhe max. 8.80 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.