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Art. 35 · Wohnzone W2

BZO Zell · S. 12 · Original-PDF

1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

2Der Anteil der dauernd gewerblich genutzten Fläche darf max. 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.