Zone W4 · Wittenbach

St. Gallen · BFS 3204 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone W4 in Wittenbach (St. Gallen) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12.5 m, Firsthöhe ≤ 16.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 2 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Nachführungsgeometer Wälli AG Ingenieure (Arbon)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung unterzeichnet per Post oder E-Mail an die Bauverwaltung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wittenbach, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Wittenbach · S. 7

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:

Zonen des Baugebietes: W1 Wohnzone

1Vollgeschoss W2 Wohnzone

2Vollgeschosse W3 Wohnzone

3Vollgeschosse W4 Wohnzone

4Vollgeschosse WG3 Wohn-Gewerbe-Zone

3Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone

4Vollgeschosse GI Gewerbe-Industrie-Zone K Kernzone GiB Grünzone (innerhalb Bauzone) IE Intensiverholungszone Oe Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

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Zonen ausserhalb des Baugebietes:

GaB Grünzone (ausserhalb Bauzone) L Landwirtschaftszone WZ Weilerzone

Soweit im Zonenplan nichts anderes bezeichnet ist, gilt für die einzelnen Zonen folgende Zuordnung zu den Empfindlichkeitsstufen gemäss gültigem übergeordnetem Recht:

a)Empfindlichkeitsstufe 2: - Wohnzonen - Zone für öffentliche Bauten und Anlagen - Grünzonen

b)Empfindlichkeitsstufe 3: - Wohn-Gewerbe-Zonen - Gewerbe-Industrie-Zone - Kernzone - Landwirtschaftszone - Weilerzone

c)Empfindlichkeitsstufe 4 - Intensiverholungszone

Wohnzonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Baureglement Wittenbach · S. 8

In den Wohnzonen gelten die nachstehenden Vorschriften der Regelbauweise:

W1 W2 W3 W4 max. Vollgeschosszahl 1 2 3 4 max. Gebäudehöhe (m) 5 7 10 12.5 max. Firsthöhe (m) 8.5 11 14 16.5 max. Gebäudelänge (m) 20 30 40 50 kleiner Grenzabstand (m) 3 4 5 6 grosser Grenzabstand (m) 8 8 10 12 Baumassenziffer (Grund- 0,8 1,2 1,6 2,0 nutzungsmass m)

Die Baumassenziffer erhöht sich bei Pult-, Sattel- und Walmdächern für je 5° a.T. Dachneigung um 0,05 m bis zu einem Maximum von 0,45 für 45° a.T. steile Dächer. Zur Bestimmung der anwendbaren Baumassenziffer wird jeweils die tatsächliche Dachneigung auf die nächsten 5° abgerundet.

–8 -

Bei Tonnendächern, Attikageschossen und zertifizierten Minergiehäusern gilt eine um je 0,2 m, bei Minergie-P eine um 0,3 m erhöhte Baumassenziffer.

Der kleine Grenzabstand muss ausserdem im Sinne eines Mehrlängenzuschlages mindestens dem 0,15-fachen Wert der Summe aus Gebäudelänge und -höhe entsprechen, der grosse Grenzabstand mindestens dem 0,3- fachen Wert.

Wohn-Gewerbe-Zonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse4 VollgeschosseArt. 6, S. 70.90
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 7, S. 80.95
Gebäudehöhe≤ 12.5 mArt. 7, S. 80.95
Firsthöhe≤ 16.5 mArt. 7, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 7, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 7, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 7, S. 80.95
Baumassenziffer≤ 2 m3/m2Art. 7, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Wittenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W4

Was gilt in der Zone W4 in Wittenbach?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12.5 m, Firsthöhe ≤ 16.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 2 m3/m2. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wittenbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W4 sein?
Laut BZO Wittenbach: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12.5 m, Firsthöhe ≤ 16.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wittenbach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wittenbach?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wittenbach ein?
Baugesuche in Wittenbach laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach. Ablauf nach der Einreichung →

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