Zone GI · Wittenbach
St. Gallen · BFS 3204 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone GI in Wittenbach (St. Gallen) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 13 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Situationsplan-Bezug beim Nachführungsgeometer Wälli AG Ingenieure (Arbon)
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung unterzeichnet per Post oder E-Mail an die Bauverwaltung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wittenbach, in denen «GI» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement Wittenbach · S. 7
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
Zonen des Baugebietes: W1 Wohnzone
1Vollgeschoss W2 Wohnzone
2Vollgeschosse W3 Wohnzone
3Vollgeschosse W4 Wohnzone
4Vollgeschosse WG3 Wohn-Gewerbe-Zone
3Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone
4Vollgeschosse GI Gewerbe-Industrie-Zone K Kernzone GiB Grünzone (innerhalb Bauzone) IE Intensiverholungszone Oe Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
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Zonen ausserhalb des Baugebietes:
GaB Grünzone (ausserhalb Bauzone) L Landwirtschaftszone WZ Weilerzone
Soweit im Zonenplan nichts anderes bezeichnet ist, gilt für die einzelnen Zonen folgende Zuordnung zu den Empfindlichkeitsstufen gemäss gültigem übergeordnetem Recht:
a)Empfindlichkeitsstufe 2: - Wohnzonen - Zone für öffentliche Bauten und Anlagen - Grünzonen
b)Empfindlichkeitsstufe 3: - Wohn-Gewerbe-Zonen - Gewerbe-Industrie-Zone - Kernzone - Landwirtschaftszone - Weilerzone
c)Empfindlichkeitsstufe 4 - Intensiverholungszone
Wohnzonen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Gewerbe-Industrie-Zone» · Art. Art. 6
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 9, S. 9 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 13 m | Art. 9, S. 9 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 9, S. 9 | 0.85 |
| Baumassenziffer | ≤ 4.5 m3/m2 | Art. 9, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Wittenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.