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Art. 30 · Kleiner Grundabstand, bei Gebäudehöhe bis max. 11.0 m

BZO Winkel · S. 24 · Original-PDF

30

Kleiner Grundabstand, bei Gebäudehöhe bis max. 11.0 m

Gebäudelänge / Gesamtlänge max. m 20.0 25.0 30.0

1) Für den Ausbau des Untergeschosses bleiben die Bestimmungen über die Freilegung von Untergeschossen in den jeweiligen Zonenbestimmungen vorbehalten.

2) In der Wohnzone W III, ausser in dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet "Maas", kann die Gebäudehöhe über einem Drittel der gesamten Gebäudegrundfläche auf 11.0 m erhöht werden. Bau- und Zonenordnung vom 21. September 2015

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.