Zone WG4 · Wattwil
St. Gallen · BFS 3379 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone WG4 in Wattwil (St. Gallen) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Besondere Kanalisationseingabe nach Kanalisationsreglement (VSA-Richtlinien)
- Terrain- und Umgebungsgestaltungsplan 1:100/1:200
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- 3-fach auf dauerhaftem Papier, A4 gefalzt, Farbcode und Planangaben
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Planung
- 071 987 55 29
- bauverwaltung@wattwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wattwil, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4.3BZO Baureglement Wattwil · S. 20
4.3 VORSCHRIFTEN ZU VERKEHR UND UMGEBUNG Art. 28 Absteltflächen für Motorfahrzeuge
1Es sind die nachstehenden Motorfahrzeugabstellplätze zu erstellen:
a)2 Abstell- oder Garagenplätze pro Einfamilienhaus;
b)1 Abstell- oder Garagenplatz pro 100,0 m2 anrechenbare Wohngeschossfläche in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, mindestens aber 1 pro Wohnung;
c)1 Abstell- oder Garagenplatz pro 50,0 m2 anrechenbare Geschäfts geschossfläche für Dienstleistungs-, Gewerbe- oder Industriebetriebe;
d)1 Abstellplatz Inicht Garagenplatz) pro 10,0 m2 Restaurationsfläche in Café-, Restaurant- und Hotellokalitäten; für Diensträume wie Linge rie, Küche etc. gilt lit. c;
e)1 Abstellplatz pro 40,0 m2 Ladengeschossfläche (Nettoverkaufsfläche), für Diensträume wie Büros, Vorbereitung, Garderoben etc. gilt lit. c;
f)1 Abstell- oder Garagenplatz pro 4 Fremdenbetten in Hotels, Gast häusern, Pensionen und Heimen;
g)Bei öffentichen Bauten und Anlagen legt der Gemeinderat die erfor derliche Autoabstellplatzzahl entsprechend der Zweckbestimmung im Einzelfall fest.
2Bei Mehrfamilienhäusern ist je fünf Wohnungen ein reservierter Be sucherparkplatz zusätzlich bereitzustellen.
3Die auf das ganze Gebäude resultierende Anzahl Abstell- oder Garagenplätze ist aufzurunden. Vorplätze vor Einzel- und Doppelgara gen gelten als Abstellflächen.
4Bei Mehrfamilien- und Geschäftshäusern kann die zu erstellende Anzahl an Motorfahrzeugabstellplätzen für je 8 in der Nähe des Ein ganges liegende und festeingerichtete Veloabstellplätze um einen Abstellplatz verringert werden.
5Lassen die örtlichen Verhältnisse d …
Art. 5.0BZO Baureglement Wattwil · S. 9
5.0 11 ) beschränkt -Zonen Wohnzo nen Wohn -Gewerbe W2-A W2-B WG4 WG3 WG2 W2
Art. 6BZO Baureglement Wattwil · S. 6
6 r ____________________________________________________ Art. 6 Erlass und Revision des Richtplanes
1Der Richtplan wird vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. In dieser Zeit kann je dermann dem Gemeinderat schriftliche Anregungen unterbreiten. Der Gemeinderat prüft und beantwortet diese. Er berücksichtigt sie, soweit sie zur Verbesserung der Planung beitragen. Der Plan wird dem Bau departement zur Kenntnisnahme unterbreitet.
2Wenn es aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses geboten erscheint, kann der Richtplan geändert werden. Für die Änderung gilt das gleiche Verfahren wie für die Aufstellung. Art. 7 Einsichtnahme Sämtliche Planungsmittel können unentgeltlich im Original auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
3ZONENVORSCHRIFTEN Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Zonenarten Abkürzungen Bauzonen Kernzone
4Vollgeschosse K4 Kernzone
3Vollgeschosse K3 Kernzone
2Vollgeschosse K2 Wohnzone
4Vollgeschosse W4 Wohnzone
3Vollgeschosse W3 Wohnzone
2Vollgeschosse W2 W2-A Wohnzone
2Vollgeschosse Talgebiet W2-B Wohnzone
2Vollgeschosse Hanglage Wohn-Gewerbe-Zone
4Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone
3Vollgeschosse WG3 Wohn-Gewerbe-Zone
2Vollgeschosse WG2 Industriezone
Art. 39BZO Baureglement Wattwil · S. 45
39 Zweifamilienhaus 28,32 ANHANG 2 TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN zum Baureglement Wattwil BauR Art. 9 [Masstabellel GEBÄUDESTAFFELUNG I max. 100 m Gl-A max. 80 m Gl-B max. 50 m ^K4 max. 36 m L W2A/WG2 max. 30 m WG3 / WG4 / LWZ / ÜG max. 40 m \ K3 max 30 m W2 max. 25 m W2A max. 24 m (Einzelbauten) W2B max. 30 m (Einzelbauten 20 m) Industriezone, Industrie-Gewerbezone mind. 3 m ab 40 m Gebäudelänge staffeln Kernzone, Landwirtschaftszone, Übriges Gemeindegebiet mind. 1 m ab 24 m Gebäudelänge staffeln Wohnzonen, Kernzonen mind. 1 m ab 18 m Gebäudelänge staffeln \ Wohnzone, Wohn-Gewerbezone, BauR Art. 15 OFFENE UND GESCHLOSSENE BAUWEISE F T ___________________________________________________________________________ I J 49 Geschlossene Bauweise Häuserzeile oder Blockrand bebauung über mehrere Parzellengrenzen hinweg. Offene Bauweise Die Bauten stehen allseitig frei. BauR Art. 16 KG KG GG GA KG GA MG MG Normalfall: Spezialfall: KG = kleiner Grenzabstand GG = grosser Grenzabstand GRENZABSTAND / G EBÄUDEABSTAND KG KG + GG
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 39, S. 45 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 9, S. 15 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Wattwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.