Zone W3 · Wattwil
St. Gallen · BFS 3379 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone W3 in Wattwil (St. Gallen) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Besondere Kanalisationseingabe nach Kanalisationsreglement (VSA-Richtlinien)
- Terrain- und Umgebungsgestaltungsplan 1:100/1:200
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- 3-fach auf dauerhaftem Papier, A4 gefalzt, Farbcode und Planangaben
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Planung
- 071 987 55 29
- bauverwaltung@wattwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wattwil, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement Wattwil · S. 7
1 Gewerbe-Industrie-Zone Gl-A und Gl-B Zone für öffentliche Oe BA Bauten und Anlagen Grünzonen GF, GE Nichtbauzonen Grünzonen GG, GS Landwirtschaftszone L Uebriges Gemeindegebiet UeG (inkl. Verkehrsfläche) Art. 9 Tabelle der Grundmasse 1 TE Soweit in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestal tungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die nachstehenden Vor schriften. Tabelle der Regelbauvorschriften K ernzonen K3 K2 W4 W3 Zahl der Vollgeschosse Höchstens
Art. 6BZO Baureglement Wattwil · S. 6
6 r ____________________________________________________ Art. 6 Erlass und Revision des Richtplanes
1Der Richtplan wird vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. In dieser Zeit kann je dermann dem Gemeinderat schriftliche Anregungen unterbreiten. Der Gemeinderat prüft und beantwortet diese. Er berücksichtigt sie, soweit sie zur Verbesserung der Planung beitragen. Der Plan wird dem Bau departement zur Kenntnisnahme unterbreitet.
2Wenn es aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses geboten erscheint, kann der Richtplan geändert werden. Für die Änderung gilt das gleiche Verfahren wie für die Aufstellung. Art. 7 Einsichtnahme Sämtliche Planungsmittel können unentgeltlich im Original auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
3ZONENVORSCHRIFTEN Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Zonenarten Abkürzungen Bauzonen Kernzone
4Vollgeschosse K4 Kernzone
3Vollgeschosse K3 Kernzone
2Vollgeschosse K2 Wohnzone
4Vollgeschosse W4 Wohnzone
3Vollgeschosse W3 Wohnzone
2Vollgeschosse W2 W2-A Wohnzone
2Vollgeschosse Talgebiet W2-B Wohnzone
2Vollgeschosse Hanglage Wohn-Gewerbe-Zone
4Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone
3Vollgeschosse WG3 Wohn-Gewerbe-Zone
2Vollgeschosse WG2 Industriezone
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 9, S. 14 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Wattwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.