Zone W2/50 · Uster

Zürich · BFS 198 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone W2/50 in Uster (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Verifizierter Original-Katasterplan 1:500 (max. 1 Jahr)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Aktueller Grundbuchauszug (max. 1 Jahr)
  • Mindestanzahl Plansätze in Papierform
  • Zusätzliches digitales Gesuchsdossier
  • Dateibenennung nach Merkblatt
  • Kantonales Baugesuchsformular (Stadt-Zürich-Formular unzulässig)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Uster, in denen «W2/50» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 29BZO Uster · S. 12

Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse L2/30 W2/50 W3/50 W3/70 W4/70 W2/30 W2/40

a)Ausnützungsziffer max. 30/40% 50% 50% 70% 70%

b)Vollgeschosse max. 2 2 3 3 4

c)Dachgeschosse max. 1 1 2 1 2

d)Untergeschosse max. 1 1 1 1 1

e)Gebäudelänge max. 30,0 m 40,0 m 40,0 m 60,0 m 60,0 m

f)Grenzabstand

–Grundabstand min. 5,0 m 4,0 m 5,0 m 4,0 m 5,0 m

–Mehrlängenzuschlag

1 / 3
1 / 3
1 / 3
1 / 3
1 / 3

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 12) verbindlich lesbar.

–Höchstmass max. 9,0 m 9,0 m 10,0 m 10,0 m 12,0 m

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 29, S. 120.90
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 29, S. 120.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 29, S. 120.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 29, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Uster (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/50

Was gilt in der Zone W2/50 in Uster?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Uster erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/50 sein?
Laut BZO Uster: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/50 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Uster. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Uster?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Uster ein?
Baugesuche in Uster laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster. Ablauf nach der Einreichung →

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