Zone K · Unteriberg

Schwyz · BFS 1375 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Trotz elektronischer Baueingabe sind sämtliche Bauunterlagen zusätzlich in zweifacher Ausführung mit Originalunterschrift bei der Bauverwaltung einzureichen; die formelle und materielle Prüfung beginnt erst, wenn das Baugesuch elektronisch UND physisch vorliegt. Die E-Mail-Adresse ist auf der Seite TYPO3-verschlüsselt hinterlegt und wurde aus dem mailto-Link dekodiert.

Die Zone K in Unteriberg (Schwyz) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 30 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Papierdossiers mit Originalunterschriften

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Unteriberg, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 9BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 5

1 Gestaltungspläne werden vom Gemeinderat auf Antrag der Grundeigentümer nach § 30 PBG erlassen. Sie unterliegen dem öffentlichen Auflage- und Einspracheverfahren. 2 Abweichungen von den Zonenvorschriften sind gemäss Art. 54 und 58 zulässig; zudem können zusätzliche Gestaltungsvorschriften erlassen werden. 3 Weitere Vorschriften zum Gestaltungsplan siehe Art. 52ff. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 6

3. Allgemeine Bestimmungen

A) Erschliessungen Baureife

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Art. 20BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 9

1 Strassenein- und ausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Die den Verkehrsverhältnissen angemessene Sichtweite darf weder durch Pflanzen, Bauten, Mauern, Einfriedungen oder andere Anlagen behindert werden. 2 Garagenausfahrten dürfen im Freien höchstens 10% Neigung, im Gebäudeinnern oder beheizt max. 15% Neigung aufweisen. Diese ist 3 m vor dem Strassenrand auf max. 3% zu reduzieren. 3 Autogaragen sind mindestens 6.5 m vom bestehenden oder künftigen Strassenrand bzw. 5.0 m von der Trottoirhinterkante zurückzusetzen. Die ungehinderte Einfahrt muss jederzeit gewährleistet sein. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen, namentlich im Kerngebiet, geringere Abstände zulassen und statt dessen die Montage von Toröffnungsautomaten verfügen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Strassengesetzgebung. 4 An Haupt- und Sammelstrassen sind möglichst viele Ausfahrten an einer günstigen Stelle zusammenzufassen. Bennennung der Strassen

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Art. 28BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 11

1 Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und über die Ecken mit dem kleineren Radius gemessen. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 12

2Der grosse Grenzabstand wird in der Regel auf der längsten oder am meisten gegen Süden orientierten Hauptfassade gemessen. 3 Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge, Balkone, Erker usw. werden nur insoweit mitberechnet, als ihre Ausladung 1.50 m übersteigt. 4 Unter Vorbehalt der Mindestabstandsvorschriften gemäss

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Art. 29BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 12

1 Nebenbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten wie Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als 3.50 m Gebäudehöhe, 4.50 m Firsthöhe und 60 m2 Grundfläche aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten. 2 Unterirdische Bauten, die das gewachsene Terrain nicht oder um nicht mehr als 1 m überragen, dürfen bis 1 m an die Grenze heranreichen. 3 Für Nebenbauten und unterirdische Bauten kann die Bewilligungsbehörde bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn das Bauen bis an die Grenze gestatten. Gewässerabstand Art. 30 1 Der Abstand von Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern richtet sich nach den im Zonenplan bezeichneten Gewässerabstandslinien. Im festgelegten Abstandsbereich ist die Errichtung von Gebäuden oder ähnlich wirkenden Anlagen untersagt. Ausnahmen sind nicht möglich.

2Wo Gewässerabstandslinien fehlen gelten die folgende Abstände:

a)10 m gegenüber öffentlichen Gewässern, gemessen ab der oberen Böschungskante;

b)5 m gegenüber nicht öffentlichen Gewässern, gemessen ab der oberen Böschungskante;

c)3 m gegenüber eingedolten Gewässern, gemessen ab der Mittelachse der Eindolung. Gebäudeabstände Art. 31 1 Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er entspricht der Summe der Grenzabstände gemäss Art. 35 Abs. 2 bzw. § 59 ff PBG. 2 Nebenbauten dürfen unter sich und zu andern Gebäuden den Gebäudeabstand unterschreiten. 3 Der Abstand zwischen zwei Gebäuden auf dem gleichen Grundstück wird gemessen, wie wenn eine Grenze dazwischen läge. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwu …

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Art. 35BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 13

1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen aufgeteilt: A) Bauzonen

–Kernzone K

– Wohnzone 1
W1
– Wohnzone 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.

W2

–Wohn- und Gewerbezone WG

–Industrie- und Gewerbezone I/G

–Intensiverholungszonen IEZ

Golfplatz IEZ-G

Hochgütsch IEZ-H

Studen IEZ-S

–Campingzone C

–Parkplatzzone PA/PB PA/PB 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 14

–Tourismuszone TA/TB/TC TA/TB/TC

–Sportzone SZ

–Sonderzone Erprobungszentrum Ochsenboden SZO

–Zone für öffentliche Bauten Ö

–Zone für Grüngutaufbereitung GA

–Zone B Privaterschliessung B

–Bauzone mit Gestaltungsplanpflicht Gst B) Landwirtschaftszone L C) Schutzzonen und –objekte, gemäss Schutzzonenplan und Schutzverordnung D) Übrige Zonen und Gebiete

–Abbauzone A

–Deponiezone D

–Zone für saisonale Parkierung SP

–Grundwasserschutzzone

–Provisorische Grundwasserschutzzone

–Grundwasserschutzareal

–Gewässerraumzone GRZ

–Hochwassergefahrenzone*

–Rutschgebiet*

–Zone Seilbahntrassee SBT

–Übriges Gemeindegebiet Ü * Massgebend ist der Bericht “Gefahrenzonen im Gebiet von Unteriberg” vom 30. November 1989 inkl. Situationsplan 2 Für die Bauzonen gilt: Zone K W2 W1 WG I/G IEZ-S TA TB TC PA PB Ö GA Überbauungsziffer 30% 25% 20% 28% – – – – – – – – – Überbauungsziffer bei Gestaltungsplan frei 27,5 22% 30,8 % – – – – – – – – – % kleiner Grenzabstand* PBG 4 m 4 m 4 m** 3 m 50% der Gebäudehöhe gem. PBG – 3 m grosser Grenzabstand* – 7 m 6 m 6 m – – – – – – – – – Gebäudehöhe …

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Art. 36BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 15

1 Bestimmte Gebiete können mit der Pflicht zum Erlass eines Gestaltungsplanes belegt werden. Die betreffenden Gebiete sind im Zonenplan speziell bezeichnet.

A) Bauzonen Kernzone

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Art. 52BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 22

1 In allen Bauzonen können Gestaltungspläne erlassen werden. Diese haben in der Kernzone eine Mindestfläche von 1‘500 m2 und in den übrigen Zonen von 3‘000 m2 zu umfassen. 2 Wo ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit besteht, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Bauten und Anlagen sowie im Dorfkern, kann der Gemeinderat Gestaltungspläne vorschlagen, deren Inhalt sich auf die im öffentlichen Interesse liegenden Elemente beschränkt. Bei grösseren, im Zonenplan bezeichneten Gebieten sowie in der Kernzone kann der Gemeinderat die Baubewilligung von einem Gestaltungsplan abhängig machen. Der Gestaltungsplan muss vorgängig erstellt und vom Gemeinderat erlassen werden. 3 Bei Gestaltungsplänen, die eine bessere Überbauung als Einzelbauweise gewährleisten, ist Art. 53-54 anwendbar. Nebst den im § 24 Abs. 3 PBG erwähnten Kriterien trifft dies namentlich zu, wenn:

a)grössere zusammenhängende Grünflächen und Kinderspielplätze vorgesehen werden;

b)der Fussgänger- und Fahrverkehr getrennt wird;

c)mindestens 60% der Parkierungsflächen unterirdisch oder überdeckt angelegt werden;

d)eine gute architektonische Gestaltung der Bauten, eine harmonische Einordnung der Bauten in das Orts- und Landschaftsbild erreicht und angemessene Massnahmen zum ökologischen Ausgleich getroffen werden. 4 Für die Begleitung der Begutachtung eines Gestaltungsplanes ist frühzeitig ein qualifizierter Fachmann als Berater beizuziehen. 5 Die Kosten für die Aufstellung eines Gestaltungsplanes trägt der Grundeigentümer. Die übrigen Kosten verteilen sich auf …

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Art. 53BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 22

1 Gestaltungspläne enthalten in der Regel:

a)Baulinien, Niveaulinien;

b)Fusswege, Zufahrten;

c)Angaben über die Erschliessung mit Werkleitungen und Kanalisation;

d)Plätze und Grünanlagen;

e)Bauten und Anlagen;

f)Parzelleneinteilung;

g)Vorschriften über Abstände und Höhenbegrenzungen der Bauten; 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 23

h)allgemeine Bestimmungen, durch welche eine Einheitliche, den erhöhten Ansprüchen entsprechende Gestaltung der Überbauung erreicht werden kann;

i)Angaben über den kubischen Aufbau und die zulässige Überbauungsziffer;

j)Angaben über die Umgebungsgestaltung;

k)generelle Angaben über die Grundrisse. Ausnahmen von den Zonenvorschriften

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Art. 55BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 23

1 Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. 2 Bauten und Anlagen werden namentlich dann geändert, wenn sie äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizeilich bedeutsamen Zweckbestimmung zugeführt werden. 3 Als Anlagen gelten namentlich Verkehrseinrichtungen, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, erhebliche Geländeveränderungen, Silos, offene Materiallagerplätze und ortsfeste Krananlagen. 4 Der Bewilligungspflicht unterliegen namentlich folgende Vorhaben:

a)Abwasserbeseitigungsanlagen;

b)Tankanlagen und Tankstellen;

c)Terrainveränderungen und Stützmauern über 1 m Höhe in den Bauzonen;

d)Kies-, Sand- und Lehmgruben sowie Steinbrüche;

e)Tiefbauten und Arbeiten in oder an öffentlich Strassen;

f)Reklamen und ähnliche Einrichtungen;

g)Silos. 5 Diese Vorhaben sind zu bewilligen, soweit es die Vorschriften des Bundes und des Kantons zulassen und die bauliche Umgebung, sowie Orts- und Landschaftsbilder nicht beeinträchtigt werden. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 24 6 Geringfügige Bauvorhaben können vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren gemäss § 79 PBG bewilligt werden. Form des Baugesuches

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Kernzone ist vor allem für Wohn-, Laden- Gewerbe-, Geschäfts- und Gastgewerbebauten bestimmt.» · Art. Art. 37

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 30 %Art. 35, S. 130.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 35, S. 130.85
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 35, S. 130.85
Firsthöhe≤ 17 mArt. 35, S. 130.90

Extrahiert aus der BZO Unteriberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Unteriberg?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 30 %. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Unteriberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Unteriberg: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Unteriberg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unteriberg?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Unteriberg ein?
Baugesuche in Unteriberg laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauverwaltung (Bauverwaltung / Strassenwesen); Bauverwalterin Daniela Huser, Waagtalstrasse 27, 8842 Unteriberg. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Unteriberg