Art. 53 · Inhalt
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 22 · Original-PDF
1 Gestaltungspläne enthalten in der Regel:
a)Baulinien, Niveaulinien;
b)Fusswege, Zufahrten;
c)Angaben über die Erschliessung mit Werkleitungen und Kanalisation;
d)Plätze und Grünanlagen;
e)Bauten und Anlagen;
f)Parzelleneinteilung;
g)Vorschriften über Abstände und Höhenbegrenzungen der Bauten; 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 23
h)allgemeine Bestimmungen, durch welche eine Einheitliche, den erhöhten Ansprüchen entsprechende Gestaltung der Überbauung erreicht werden kann;
i)Angaben über den kubischen Aufbau und die zulässige Überbauungsziffer;
j)Angaben über die Umgebungsgestaltung;
k)generelle Angaben über die Grundrisse. Ausnahmen von den Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.