Unteriberg
Kleiner Grenzabstand in Unteriberg
Der kleine Grenzabstand ist in Unteriberg in 5 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 35 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| K | ≥ 4 m | Art. 35, S. 13 |
| W1 | ≥ 4 m | Art. 35, S. 13 |
| W2 | ≥ 4 m | Art. 35, S. 13 |
| WG | ≥ 3 m | Art. 35, S. 13 |
| Ö | ≥ 3 m | Art. 35, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Unteriberg (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Unteriberg?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 4 m, festgelegt in 5 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Unteriberg?
Meist in Art. 35 der Bau- und Zonenordnung Unteriberg, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.