Zone K · Tuggen

Schwyz · BFS 1347 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Hinweis: Die Gemeinde wickelt das Baubewilligungsverfahren aus technischen Gründen vorläufig nicht vollständig über eBau ab; die Korrespondenz erfolgt weiterhin auf herkömmlichem Weg. Trotz elektronischer Einreichung sind zwei komplette Papierdossiers bei der Bauverwaltung Tuggen einzureichen, sämtliche Pläne sind von Gesuchsteller, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen, und das in eBau generierte Baueingabeformular ist unterzeichnet zweifach in Papierform nachzureichen. Ein Datum, seit wann die elektronische Eingabe obligatorisch ist, wird auf den aktuellen Seiten nicht genannt; die von der Suche gefundene Newsmeldung «eBau ab 1. Oktober 2021» existiert nur unter einer alten CMS-URL, die HTTP 410 Gone liefert.

Die Zone K in Tuggen (Schwyz) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen nach Publikation im Amtsblatt; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung kann innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erhoben werden.
  • Gebühren: «Gebührenordnung Baubewilligungen» steht auf der Seite der Bauverwaltung Hochbau als PDF zum Download; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren mit der Baubewilligung in Rechnung.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Tuggen, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 5

Richtpläne

a)Inhalt 1) Sie zeigen die anzustrebende Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Versorgung sowie weiteren Bereichen auf. Sie können Angaben über wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und über ihre Durchführung in technischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht enthalten. 2) Kommunale Richtpläne berücksichtigen die übergeordneten Planungen und jene der Nachbargemeinden.

b)Verfahren 1) Die Richtplanentwürfe sind während 30 Tagen öffentlich aufzulegen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst. 2) Während der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich beim Gemeinderat äussern. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. 3) Bei erheblich geänderten Verhältnissen oder neuen Aufgaben sind die Richtpläne anzupassen.

5

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Art. 7BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 6

Nutzungspläne a) Zonenplan 1) Für besondere Gebiete wie Kernzone, Schutzgebiete usw. können Teilzonenpläne mit eigenen Vorschriften erlassen werden. 2) Zusammenhängende und mind. 3'000 m2, in der Kernzone mind. 1'500 m2 messende Baulandflächen (ausgenommen öBA, SAD und F) können im Verfahren betr. Änderung von Zonenplänen (§ 29 PBG) entschädigungslos aus der Bauzone ausgeschlossen werden, wenn sie nach Ablauf von 8 Jahren und später seit regierungsrätlicher Genehmigung der Einzonung nicht zu mind. 2⁄3 der max. zulässigen Ausnützung, gemäss zur Zeit der Einzonung geltendem Recht, überbaut sind. Dabei berücksichtigt der Gemeinderat (§ 25ff PBG) das Vorliegen bereits rechtskräftiger Baubewilligungen oder Umstände, wie besonders langwierige Rechtsmittelverfahren, durch welche die obgenannte Frist verkürzt wurde, aber auch Zweckmässigkeitsüberlegungen (Grösse, Lage des Grundstückes usw.). Beansprucht eine Überbauung weniger als 2⁄3 der max. zulässigen Ausnützung, so wird die für eine ¾-Ausnützung benötigte Fläche des überbauten Grundstückes für die Belassung in der Bauzone ausgeschieden. Der Rest kann entschädigungslos aus- oder umgezont werden (Abb. 5). b) Gestaltungsplan

Für im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiete muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden. Zudem besteht eine Gestaltungsplanpflicht für Bauten und Anlagen, die eine Baulandfläche von mehr als 6'000 m2 beanspruchen, die eine zusätzliche, erhebliche Verkehrsbelastung erwarten lassen oder wo andere überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen.

III. ALLGEMEINE …

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Art. 10BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 6

Erhöhte Anforderungen An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt: a) in der Kernzone und im Ortsbildschutzperimeter, b) an exponierten Hanglagen und anderen bau- oder landschaftlichempfindlichen Gebieten, c) im Sichtbereich von künstlerisch und historisch wertvollen Stätten, Bauten und Anlagen sowie in besonders schönen Landschaften, d) bei Bauten, die das Orts- oder Landschaftsbild wesentlich beeinflussen.

6

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Art. 12BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 7

Hausantennen 1) Die Errichtung von neuen und die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist nicht gestattet, sofern andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsmöglichkeiten gewährleisten oder ein Anschluss an Gemeinschaftsanlagen zumutbar ist.

2) Parabolantennen können gestattet werden, wenn das Orts- oder Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

C. Umgebung, Spielplätze und Abstellflächen

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Art. 25BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 9

Verdichtete Bauweise 1) Nur in den Wohnzonen W2 und W3 ist die individuelle verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig.

2) Sie bezweckt die haushälterische Nutzung des Bodens mit wohnlichen Siedlungen. Die soll erreicht werden durch die Möglichkeit des individuellen Gestaltens in Haus und Garten, durch das Schaffen von gemeinschaftlichen Bereichen und Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie durch eine sparsame Erschliessung für den motorisierten Privatverkehr. Zu diesem Zweck können sich mehrere angrenzende Grundeigentümer zusammenschliessen.

3) Die Gebäudegruppen in verdichteter Bauweise haben in der W2 mind. 3 und in der W3 mind.

4Wohneinheiten zu umfassen. Wohneinheiten sind Wohnungen mit mind. 3 Zimmern.

4) Liegen die Voraussetzungen nach Abs. 1 bis 3 vor, kann der Gemeinderat die UeZ um max. 10 % erhöhen.

5) Die Gebäude- und Grenzabstände innerhalb einer verdichteten Überbauung können bis auf das kantonale Mindestmass herabgesetzt werden. Gegenüber Nachbargrundstücken kommt der Mehrlängenzuschlag zur Anwendung.

6) Die übrigen Überbauungsmasse richten sich nach der Tabelle der Grundmasse in Art. 45 BauR.

7) Es können Ausnahmen von der maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet werden, wenn die Gesamtwirkung gewahrt bleibt.

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Art. 26BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 9

Überbauungs- und Freiflächenziffer (siehe Abb. 1) a) Die Überbauungsziffer (UeZ) beschreibt das Verhältnis zw. der anrechenbaren Bruttofläche des Gebäudegrundrisses und der anrechenbaren Landfläche:

UeZ = anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche

anrechenbare Landfläche

9

b)1) Als anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche gilt die Grundrissfläche

der Hauptbauten einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. 2) Nicht angerechnet werden: a) Nebenbauten gemäss § 61 PBG; b) Offene ein- und vorspringende Balkone sowie offene Laubengänge; c) Wintergärten unter 20 m2.

c)1) Die anrechenbare Landfläche ist die von der Baueingabe erfasste zusam-

menhängende Fläche, soweit sie in bezug auf die Nutzung (im Sinne der

Überbauung) noch nicht beansprucht ist und in der Bauzone liegt. 2) Nicht angerechnet werden: a) rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen sowie offene Gewässer und Wald; b) für die Erschliessung nötige Fahrbahnflächen, soweit es sich nicht um eigentliche Hauszufahrten handelt;

c)projektierte Verkehrsanlagen, für deren Festlegung das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt ist.

d) Nutzungsübertragung 1) Grundeigentümer von angrenzenden Grundstücken derselben Zone können durch Dienstbarkeitsvertrag die noch nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstückes auf die Bauparzelle übertragen. 2) Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit kann nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden.

e)1) …

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Art. 27BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 10

Unterteilung und Vereinigung von Grundstücken 1) Bei nachträglicher Unterteilung eines Grundstückes oder bei Vereinigung mehrerer Grundstücke darf die höchstzulässige Nutzung der ursprünglichen bzw. neuen Parzelle nicht überschritten werden.

2) Bei Reihenhausüberbauungen, Terrassensiedlungen und Gesamtüberbauungen aufgrund eines Gestaltungsplanes ist die Überbauungsziffer gesamthaft einzuhalten, ohne Aufteilung der Parzelle in Einzelgrundstücke.

3) Diese Beschränkungen können im Grundbuch angemerkt werden.

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Art. 30BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 16

geschoss ungsziffer ziffer

Abstandserklein m mind. max. Kernzone K --

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Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 12

Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufenzuordnung 1) Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Gebiete eingeteilt: a) Bauzonen KurzbeEmpfindlich-

zeichnung keitsstufe

Kernzone K III

Wohnzone 3 Geschosse W3 II

Wohnzone 2 Geschosse W2 II

Wohnzone 1 Geschoss W1 II

Wohngewerbezone 3 Geschosse WG3 III

Wohngewerbezone 2 Geschosse WG2 III

Gewerbezone 4 G4 III

Gewerbezone 3 G3 III

Gewerbezone 2 G2 III

Industriezone I IV

Sonderindustriezone Girendorf SIG IV

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA II

Intensiverholungszone S (Sportanlagen) IES III

Sonderzone für Abbau und Deponie SAD III

Freihaltezone F II

b) Nichtbauzonen

Landwirtschaftszone Lw III

Naturschutzzone N II

Umgebungsschutzzone U III

Übriges Gemeindegebiet UeG III

Reservegebiet Res III 2) Von der Lärmschutzverordnung abweichende Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan bezeichnet.

3) Die Zonen sind im Zonenplan 1:2000 und im Landwirtschaftszonenplan 1:5000 sowie im Schutzzonenplan 1:5000 dargestellt. Sie können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Sie sind für den genauen Verlauf der Zonengrenzen verbindlich.

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Art. 45BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 23

BauR (z. B.: 0.2)

d = effektiv realisierte Überbauung (2.0)

e = in der betr. Bauzone verbleibende Fläche (5'333 m2)

a = Grundstückfläche (12'000 m2)

b = anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche

gemäss Art. 26 lit. b BauR (1'600 m2)

c = max. zulässige Überbauungsziffer der betr. Bauzone

gemäss Art. 45 BauR (z. B.: 0.2)

d = effektiv realisierte Überbauung (1.0)

e = in der betr. Bauzone verbleibende Fläche (12'000 m2)

23 ANHANG II

SACHWORTREGISTER GemeindeKantonales

Baureglement Planungs- &

Baugesetz

Artikel Paragraph

A Abbauzone

41

71 Abstände

29, 45

59ff Abstellflächen

20

58 Abtretungspflicht

32 Abwasserbeseitigung

22, 23 Anlagen, Begriff

75 Anpassung

–Richtplan

9

–Nutzungspläne

29 Anschlussbeiträge

51 Antennen

12 Ausbauprogramm

23, 47 Ausfahrten

19 Ausnahmen

–ausserhalb Bauzone

74

–innerhalb Bauzone

32

73

–Genehmigung

76

B Balkon

59 Baubeginn

85 Baubewilligung

–Geltungsdauer

86

–Verfahren

77ff

–Zuständigkeit

76 Baugespann

77 Baugesuch

77 Bauinstallation

75 Baukontrolle

49

88 Baulinien

–und Abstände

29

68

–und Eigentumsbeschränkung

33

–im Erschliessungsplan

23 Baureglement

–Erlass

25 - 29

–Inhalt

5

21 Baureife

53 Bausperre

36 Baustopp

87 Bauv …

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Art. 46BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 17

Voraussetzungen 1) Soweit nicht gestützt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht besteht, können in allen Bauzonen Gestaltungspläne erlassen werden, wenn die Mindestfläche nach Art. 7 erreicht wird.

2) Gestaltungspläne haben eine bessere Überbauung als die Normalbauweise zu gewährleisten. Dies trifft insbesondere auch zu, wenn a) Fussgänger- und Fahrverkehr getrennt oder verkehrsberuhigende Massnahmen getroffen werden, b) die Garagen möglichst unter Terrain oder am Rande der Siedlung angelegt und die Umgebung der Wohnbauten von Verkehrsanlagen freigehalten werden. 3) In bereits überbauten Gebieten haben Gestaltungspläne eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz sowie der nur teilweise überbauten Grundstücke zu gewährleisten. Die Wohnqualität ist durch gemeinschaftliche Bereiche und Begrünung zu fördern.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 33). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 45, S. 160.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.2Art. 45, S. 160.85
Freiflächenziffer≥ 0.2Art. 45, S. 160.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 45, S. 160.75
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 45, S. 160.75
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 45, S. 160.85
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 45, S. 160.85
Firsthöhe≤ 16 mArt. 45, S. 160.85

Extrahiert aus der BZO Tuggen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Tuggen?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Tuggen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Tuggen: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Tuggen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Tuggen?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Tuggen ein?
Baugesuche in Tuggen laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauverwaltung Hochbau, Bauverwaltung Hochbau, Gemeinde Tuggen, Zürcherstrasse 14, 8856 Tuggen. Ablauf nach der Einreichung →

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