Zone I · Tuggen

Schwyz · BFS 1347 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Hinweis: Die Gemeinde wickelt das Baubewilligungsverfahren aus technischen Gründen vorläufig nicht vollständig über eBau ab; die Korrespondenz erfolgt weiterhin auf herkömmlichem Weg. Trotz elektronischer Einreichung sind zwei komplette Papierdossiers bei der Bauverwaltung Tuggen einzureichen, sämtliche Pläne sind von Gesuchsteller, Projektverfasser und Grundeigentümer zu unterzeichnen, und das in eBau generierte Baueingabeformular ist unterzeichnet zweifach in Papierform nachzureichen. Ein Datum, seit wann die elektronische Eingabe obligatorisch ist, wird auf den aktuellen Seiten nicht genannt; die von der Suche gefundene Newsmeldung «eBau ab 1. Oktober 2021» existiert nur unter einer alten CMS-URL, die HTTP 410 Gone liefert.

Die Zone I in Tuggen (Schwyz) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen nach Publikation im Amtsblatt; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung kann innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erhoben werden.
  • Gebühren: «Gebührenordnung Baubewilligungen» steht auf der Seite der Bauverwaltung Hochbau als PDF zum Download; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren mit der Baubewilligung in Rechnung.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Tuggen, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 12

Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufenzuordnung 1) Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Gebiete eingeteilt: a) Bauzonen KurzbeEmpfindlich-

zeichnung keitsstufe

Kernzone K III

Wohnzone 3 Geschosse W3 II

Wohnzone 2 Geschosse W2 II

Wohnzone 1 Geschoss W1 II

Wohngewerbezone 3 Geschosse WG3 III

Wohngewerbezone 2 Geschosse WG2 III

Gewerbezone 4 G4 III

Gewerbezone 3 G3 III

Gewerbezone 2 G2 III

Industriezone I IV

Sonderindustriezone Girendorf SIG IV

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA II

Intensiverholungszone S (Sportanlagen) IES III

Sonderzone für Abbau und Deponie SAD III

Freihaltezone F II

b) Nichtbauzonen

Landwirtschaftszone Lw III

Naturschutzzone N II

Umgebungsschutzzone U III

Übriges Gemeindegebiet UeG III

Reservegebiet Res III 2) Von der Lärmschutzverordnung abweichende Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan bezeichnet.

3) Die Zonen sind im Zonenplan 1:2000 und im Landwirtschaftszonenplan 1:5000 sowie im Schutzzonenplan 1:5000 dargestellt. Sie können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Sie sind für den genauen Verlauf der Zonengrenzen verbindlich.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 44BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 15

Reservegebiete 1) Reservegebiete haben Richtplancharakter. Die Zuweisung zum Reservegebiet begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Einzonung.

2) Die Reservegebiete sind für eine zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes und der SAD bestimmt. Spätere Neueinzonungen sind bei ausgewiesenem Bedarf und anhaltender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vorzunehmen.

15

16 6) Wenn der gewerblich genutzte Teil mind. ½ der anrechenbaren Gebäudegrundrissfläche ausmacht, kann die Überbauungsziffer in der WG3 um 0.15 und in der WG2 um 0.10 erhöht und die Gebäudelänge um 5 m verlängert werden. Diesfalls ergibt sich aus einem Gestaltungsplan kein zusätzlicher Bonus. 5) Mehrlängenzuschlag nur gegenüber angrenzenden Wohn- und Wohngewerbezonen. 3) Massgebend sind die Vergleichsziffern der umliegenden Bauten in der Kernzone. 4) Die privilegierten Grenzabstände (2 / 2.5 m) gelten nur zonenintern. 2) Die kantonalen Mindestgrenzabstände bleiben vorbehalten. 1) Mittels Gestaltungsplan Mehrnutzung 10 % 7) Siehe Art. 36 BauR

Voll- 1) ÜberbauFreiflächen- 2) Grenzabstand GebäudeGebäudeFirsthöhe Wohnzone W3 3

0.2

2) 5

10

40

11

14.5 Gewerbezone G4 --

0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)

--

13

17.5 Gewerbezone G3 --

0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)

--

11

14.5 Industriezone I --

0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)

--

13

17.5 Girendorf --

0.5 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)

--

13

17.5 Wohngewerbezone WG3 3 6) 0.2

2) 5 7) …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 45BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 23

BauR (z. B.: 0.2)

d = effektiv realisierte Überbauung (2.0)

e = in der betr. Bauzone verbleibende Fläche (5'333 m2)

a = Grundstückfläche (12'000 m2)

b = anrechenbare Bruttogebäudegrundrissfläche

gemäss Art. 26 lit. b BauR (1'600 m2)

c = max. zulässige Überbauungsziffer der betr. Bauzone

gemäss Art. 45 BauR (z. B.: 0.2)

d = effektiv realisierte Überbauung (1.0)

e = in der betr. Bauzone verbleibende Fläche (12'000 m2)

23 ANHANG II

SACHWORTREGISTER GemeindeKantonales

Baureglement Planungs- &

Baugesetz

Artikel Paragraph

A Abbauzone

41

71 Abstände

29, 45

59ff Abstellflächen

20

58 Abtretungspflicht

32 Abwasserbeseitigung

22, 23 Anlagen, Begriff

75 Anpassung

–Richtplan

9

–Nutzungspläne

29 Anschlussbeiträge

51 Antennen

12 Ausbauprogramm

23, 47 Ausfahrten

19 Ausnahmen

–ausserhalb Bauzone

74

–innerhalb Bauzone

32

73

–Genehmigung

76

B Balkon

59 Baubeginn

85 Baubewilligung

–Geltungsdauer

86

–Verfahren

77ff

–Zuständigkeit

76 Baugespann

77 Baugesuch

77 Bauinstallation

75 Baukontrolle

49

88 Baulinien

–und Abstände

29

68

–und Eigentumsbeschränkung

33

–im Erschliessungsplan

23 Baureglement

–Erlass

25 - 29

–Inhalt

5

21 Baureife

53 Bausperre

36 Baustopp

87 Bauv …

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Art. 52BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 4

Inkrafttreten

18

ANHANG I Erläuterungsskizzen

19 - 23

ANHANG II Sachwortregister

24 - 29

ANHANG III Hinweise auf weitere Vorschriften

30

4

Die Gemeindeversammlung von Tuggen, gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, beschliesst: I. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 33). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.2Art. 44, S. 150.85
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 44, S. 150.85
Firsthöhe≤ 17.5 mArt. 44, S. 150.85
Freiflächenziffer≥ 0.2Art. 45, S. 160.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 45, S. 160.75
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 45, S. 160.75

Extrahiert aus der BZO Tuggen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Tuggen?
Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Tuggen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Laut BZO Tuggen: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Tuggen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Tuggen?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Tuggen ein?
Baugesuche in Tuggen laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauverwaltung Hochbau, Bauverwaltung Hochbau, Gemeinde Tuggen, Zürcherstrasse 14, 8856 Tuggen. Ablauf nach der Einreichung →

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