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Art. 10 · Erhöhte Anforderungen
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 6 · Original-PDF
An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt: a) in der Kernzone und im Ortsbildschutzperimeter, b) an exponierten Hanglagen und anderen bau- oder landschaftlichempfindlichen Gebieten, c) im Sichtbereich von künstlerisch und historisch wertvollen Stätten, Bauten und Anlagen sowie in besonders schönen Landschaften, d) bei Bauten, die das Orts- oder Landschaftsbild wesentlich beeinflussen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.