Zone Arbeitszone B · Thusis

Graubünden · BFS 3668 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Fraktion Thusis; die 2018 fusionierte Fraktion Mutten hat ein eigenes Baugesetz, das für ihr Gebiet weitergilt.

Die Zone Arbeitszone B in Thusis (Graubünden) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch 2-fach, Werkleitungspläne 3-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thusis, in denen «Arbeitszone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 41BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 17

Geltung und Zweck Die nachfolgenden Artikel regeln den Bau, die Erweiterung und den Betrieb von Einkaufszentren sowie ihre Einrichtung in bestehenden Gebäuden. Die Vorschriften bezwecken, den Standort, die Gestaltung und die Erschliessung von Einkaufszentren in das Siedlungskonzept einzuordnen und das Interesse an der durchgehenden Versorgung von Thusis und Umgebung zu wahren. Thusis, BauG Seite 11 Art. 42 * Begriff Einkaufszentren sind aus einem oder mehreren Geschäften bestehende Verkaufseinheiten des Detailhandels, die baulich oder organisatorisch eine Einheit bilden und eine Netto-Ladenfläche von 1’200 m2 oder mehr aufweisen. Die massgebende Netto-Ladenfläche ist gleich der Summe der Geschossflächen aller Verkaufsräume, welche dem Kunden zugänglich sind, einschliesslich Bedienungs-, Pult-, Gestell- und begehbare Schaufensterflächen. Nicht angerechnet werden Gastwirtschaftslokale, Tankstellen und Dienstleistungsbetriebe. Als Detailhandelsgeschäfte gelten Betriebe, die Waren vorwiegend an Kunden verkaufen, welche diese zu ihrem eigenen Gebrauch verwenden. Art. 43 * Standorte Einkaufszentren dürfen nur in der Kernzone Neudorf sowie in der gemischten Zone und der Arbeitszone B bewilligt werden. Das Einkaufszentrum hat sich am vorgesehenen Standort in das Siedlungs- und Verkehrskonzept der Grundordnung einzufügen. Mit seiner Zulassung darf weder ein neuer unerwünschter Siedlungskern geschaffen noch dürfen bestehende oder geplante Erschliessungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht werden. Die Baubehörde kann die Bewilligung eines Einkaufszentrums …

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Art. 43BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 43

gross klein Kernzone Altdorf siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Kernzone Neudorf siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Erweiterungszone siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Zone für öff. Bauten

und Anlagen - BO Art. 62 - - 2 III 2)
Wohnzone W2 0.5 5 4 7.0 10.0 1 II
Wohnzone W3a 0.7 5 4 7.0 10.0 1 II
Wohnzone W3 0.7 7 4 9.8 12.8 1 II
Wohnzone W4 0.9 9 5 12.0 15.0 1 II
Wohnzone W5 0.9 11 6 15.0 18.0 1 II
Gemischte Zone 1.0 3) 7 4 15.0 15.0 2 III
Arbeitszone A - 6 4 15 15 2 III
Arbeitszone B - 4 4 20 20 2 III
Arbeitszone C - 4 4 20 20 3 IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Raststättenzone Siehe obligatorische Quartierplanung 2 III 1) Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV); für das übrige Gemeindegebiet, die Landwirtschafts- und Forstwirtschaftszone und die Schrebergartenzone gilt ES III 2) Abweichungen ES II sind im Zonenplan vermerkt 3) Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen ist mindestens 80% der maximal zulässigen Ausnützung zu realisieren. Wird die angestrebte Mindestausnützung unterschritten, ist im Baugesuch der Nachweis zu erbringen, wie die verbleibende Nutzungsziffer insbesondere auf der unbebauten Grundstücksfläche ausgeschöpft werden kann. Thusis, BauG Seite 37 Änderungstabelle: Beschluss Gemeinde Genehmigung Kanton Änderung 27. September 1992 RB Nr. 2169 vom 31. August 1993 Gesamtrevision Baugesetz 21. Mai 2000 RB Nr. 299 vom 05. März 2002 Art. 8, 24, 42, 43, 44, 58, 60, 66 (Zonenschema), Art. 72 Abs. 5, Art. 74bis, Art. 74ter, Art. 77, 92 16. Januar 2005 RB Nr. 1153 vom 20. September 2005 Art. 63a und …

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Art. 57BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 22

Erweiterungszone Im Generellen Gestaltungsplan Neudorf sind diejenigen Gebiete bezeichnet, die für die Erweiterung des Laden-Einkaufszentrums Neudorf umgestaltet werden dürfen. Das zulässige Mass der Nutzung, insbesondere Ausnützungsziffer und Gebäudehöhe, ist im Generellen Gestaltungsplan festgehalten. Thusis, BauG Seite 16 Die Quartiergestaltungspläne sind nach dem amtlichen Quartierplanverfahren durchzuführen. Die Baubehörde kann Ausnahmen von der Quartierplanpflicht zulassen, soweit es sich nur um den Umbau oder um kleinere Anbauten handelt, die das Gesamtbild nicht stören. 3.1.3.4. Übrige Zonenarten Art. 58 * Wohnzonen Die Wohnzonen sind für die Erstellung von Wohnbauten bestimmt. Kleingewerbliche Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe sind zulässig, sofern sie aufgrund ihrer optischen Erscheinung, ihres Charakters und ihrer Auswirkungen auf Raum, Umwelt, Erschliessung und Befindlichkeit in ein Wohnquartier passen. Insbesondere entlang der Compognastrasse sind Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen so zu erstellen, dass sie wirkungsvoll gegen Lärm geschützt werden (Art. 31 der Lärmschutzverordnung). Art. 59 * Gemischte Zone Die gemischte Zone ist für kleingewerbliche Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die Erstellung von Wohnbauten ist zulässig, soweit die Wohnfläche 75 % der auf dem Grundstück effektiv realisierten Bruttogeschossfläche nicht überschreitet. Als kleingewerbliche Produktions- und Dienstleistungsbetriebe gelten die Betriebsarten gemäss Arbeitszone A. Art. 60 * Arbeitszone A Die Arbeitszone A ist für kleingewerbliche Pr …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 43). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 66, S. 430.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 66, S. 430.95
Gebäudehöhe≤ 20 mArt. 66, S. 430.95
Firsthöhe≤ 20 mArt. 66, S. 430.95

Extrahiert aus der BZO Thusis. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone B

Was gilt in der Zone Arbeitszone B in Thusis?
Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thusis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Arbeitszone B sein?
Laut BZO Thusis: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Firsthöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Arbeitszone B einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thusis. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thusis?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch 2-fach, Werkleitungspläne 3-fach. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thusis ein?
Baugesuche in Thusis laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt, Gemeinde Thusis, Bauamt, Untere Gasse 1, 7430 Thusis. Ablauf nach der Einreichung →

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