Zone Schrebergartenzone · Thusis

Graubünden · BFS 3668 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Fraktion Thusis; die 2018 fusionierte Fraktion Mutten hat ein eigenes Baugesetz, das für ihr Gebiet weitergilt.

Die Zone Schrebergartenzone in Thusis (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch 2-fach, Werkleitungspläne 3-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thusis, in denen «Schrebergartenzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 43BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 43

gross klein Kernzone Altdorf siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Kernzone Neudorf siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Erweiterungszone siehe Genereller Gestaltungsplan und Bauordnung 2 III Zone für öff. Bauten

und Anlagen - BO Art. 62 - - 2 III 2)
Wohnzone W2 0.5 5 4 7.0 10.0 1 II
Wohnzone W3a 0.7 5 4 7.0 10.0 1 II
Wohnzone W3 0.7 7 4 9.8 12.8 1 II
Wohnzone W4 0.9 9 5 12.0 15.0 1 II
Wohnzone W5 0.9 11 6 15.0 18.0 1 II
Gemischte Zone 1.0 3) 7 4 15.0 15.0 2 III
Arbeitszone A - 6 4 15 15 2 III
Arbeitszone B - 4 4 20 20 2 III
Arbeitszone C - 4 4 20 20 3 IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Raststättenzone Siehe obligatorische Quartierplanung 2 III 1) Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV); für das übrige Gemeindegebiet, die Landwirtschafts- und Forstwirtschaftszone und die Schrebergartenzone gilt ES III 2) Abweichungen ES II sind im Zonenplan vermerkt 3) Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen ist mindestens 80% der maximal zulässigen Ausnützung zu realisieren. Wird die angestrebte Mindestausnützung unterschritten, ist im Baugesuch der Nachweis zu erbringen, wie die verbleibende Nutzungsziffer insbesondere auf der unbebauten Grundstücksfläche ausgeschöpft werden kann. Thusis, BauG Seite 37 Änderungstabelle: Beschluss Gemeinde Genehmigung Kanton Änderung 27. September 1992 RB Nr. 2169 vom 31. August 1993 Gesamtrevision Baugesetz 21. Mai 2000 RB Nr. 299 vom 05. März 2002 Art. 8, 24, 42, 43, 44, 58, 60, 66 (Zonenschema), Art. 72 Abs. 5, Art. 74bis, Art. 74ter, Art. 77, 92 16. Januar 2005 RB Nr. 1153 vom 20. September 2005 Art. 63a und …

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Art. 75BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 30

Naturschutzzone Die Naturschutzzone schützt Hecken und Feldgehölze. Sie kann auch zum Schutze von Uferbereichen, Kleinseen, Natur-weihern, Tümpeln, Riedgebieten und Mooren sowie Trockengebieten und weiteren naturnahen Standorten, die sich durch besondere Artenvielfalt oder das Vorkommen seltener Arten auszeichnen, erlassen werden. In der Naturschutzzone sind Bauten und Anlagen aller Art, Terrainveränderungen, Entwässerungen, Rodungen, Düngungen, Materialablagerungen und andere störende Eingriffe oder Nutzungenuntersagt. Die Gemeinde trifft notwendige Massnahmen zur Pflege und Kennzeichnung der geschützten Gebiete. Sie kann Zutrittsverbote erlassen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist im Rahmen der Pflegemassnahmen zulässig. Die Pflege der Hecken hat selektiv zu erfolgen. Thusis, BauG Seite 24 Art. 76 * Campingzone Die Campingzone ist für Campingplätze bestimmt. Es sind ausschliesslich betrieblich notwendige Bauten und Anlagen zulässig. Bauten für sanitäre Anlagen, Verkaufslokale, Empfang und Restaurant dürfen nur im Gebiet für Hochbauten gemäss Generellem Gestaltungsplan erstellt werden. Bauten und Anlagen haben sich gut in die Landschaft einzuordnen. Die Baubehörde trifft notwendige Anordnungen bezüglich Lage, Stellung, Gebäudehöhe (max. 2 Geschosse) und Gestaltung der Bauten. Ausserhalb des Gebietes für Hochbauten dürfen nur mobile und demontierbare Campingeinrichtungen gemäss dem Reglement über die Benutzung erstellt werden. Der Betrieb des Campingplatzes bedarf einer Betriebsbewilligung des Gemeinderates. Diese wird nur erteilt, wenn al …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Firsthöhe≤ 3 mArt. 77, S. 390.85

Extrahiert aus der BZO Thusis. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Schrebergartenzone

Was gilt in der Zone Schrebergartenzone in Thusis?
Firsthöhe ≤ 3 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thusis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Schrebergartenzone sein?
Laut BZO Thusis: Firsthöhe ≤ 3 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thusis?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch 2-fach, Werkleitungspläne 3-fach. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thusis ein?
Baugesuche in Thusis laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt, Gemeinde Thusis, Bauamt, Untere Gasse 1, 7430 Thusis. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Schrebergartenzone in der BZO Thusis?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thusis erwähnen die Zone Schrebergartenzone namentlich, darunter Art. 43, Art. 75. BZO Thusis lesen →

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