Thusis
| Eingabeweg | PapierBeleg ↗ |
| Gilt seit | fehlt |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Die Eingabe läuft über Papier; ein eigenes Portal oder Gebührenreglement der Gemeinde ist nicht verlinkt.
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Baugespann mit der EinreichungArt. 43 KRVO
Gleichzeitig mit der Einreichung ausstecken (Lage, Höhe und Gestalt klar erkennbar; Aufschüttungen und Böschungen über 0.8 m ebenfalls profilieren); steht mindestens während der ganzen Auflage.
- Einreichung & Vorprüfung20 TageArt. 42, 44 KRVO
Baugesuch auf amtlichem Formular bei der Standortgemeinde; bei Mängeln setzt die Baubehörde innert 20 Tagen eine Nachfrist an — bleibt sie ungenutzt, gilt das Gesuch als zurückgezogen.
- Publikation & Auflage20 TageArt. 45 KRVO
Öffentliche Auflage in der Gemeinde mit Publikation im amtlichen Publikationsorgan; bei BAB- oder UVP-Vorhaben zusätzlich im Kantonsamtsblatt.
- Einsprache20 TageArt. 92 Abs. 2 KRG, Art. 45 Abs. 4 KRVO
Schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeinde; die Gesuchstellenden erhalten 20 Tage zur Stellungnahme.
- Bauentscheid1,5–5 MonateArt. 46 KRVO
Die kommunale Baubehörde entscheidet — zugleich über Einsprachen — innert 1,5 Monaten seit Ablauf der Auflage; mit Einsprachen längstens 3, mit UVP längstens 5 Monate (Ordnungsfristen).
- Beschwerde30 TageArt. 49, 52, 53 VRG · Art. 91 KRG
Gegen den Bauentscheid innert 30 Tagen Beschwerde ans Obergericht; sie hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung. Die Bewilligung erlischt ohne Baubeginn innert 2 Jahren seit Rechtskraft.
1,5 Monate seit Ablauf der Auflage; mit Einsprachen max. 3, mit UVP max. 5 Monate — Ordnungsfristen (Art. 46 KRVO, Art. 5 KRG)
Vereinfachtes Verfahren für untergeordnete Vorhaben: ohne Baugespann, Auflage und Publikation, Entscheid innert Monatsfrist — rein kommunale Vorhaben gelten als bewilligt, wenn innert Monatsfrist kein anderslautender Entscheid ergeht (Art. 50 f. KRVO). Bewilligungsfreie Vorhaben nach Art. 40 KRVO laufen über die Anzeige (15 Arbeitstage, Art. 40a KRVO).
Noch kein kantonales Portal in Betrieb.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Raumplanungsgesetz (KRG), BR 801.100 · Raumplanungsverordnung (KRVO), BR 801.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.