Zone W1 · Thalwil
Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W1 in Thalwil (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 4.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan der Abteilung Geomatik
- Grundrisse inkl. Dachaufsicht
- Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Nur elektronisch via eBaugesucheZH
- Aktueller Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Gebühren: Gebührenreglement Bauwesen Nr. 600.3, gültig seit 01.01.2024
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung, Bausekretariat
- 044 723 23 23
- hochbau@thalwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Thalwil · S. 9
Zonen
1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:
Zone Abkürzung Farbe im Zonenplan
–Zweigeschossige Wohnzone W1 gelb
–Zweigeschossige Wohnzone W2 orange
–Zweigeschossige Wohnzone WG2 orange/violett mit Gewerbeerleichterung
–Dreigeschossige Wohnzone W3 hellrot
–Dreigeschossige Wohnzone WG3 hellrot / violett mit Gewerbeerleichterung
–Viergeschossige Wohnzone WG4 dunkelrot/violett mit Gewerbeerleichterung
–Wohnzone mit GewerbeWGS violett /grün erleichterung am Seeufer
–Gewerbezone G violett
–Zentrumszone Z dunkelrot
–Kernzone A/B KA/KB braun
–Quartiererhaltungszone QEZ rosa
–Zone für öffentliche Bauten Oe grau und Anlagen
–Freihaltezone F grün
–Erholungszone E grün/grau
–Reservezone R weiss
–Gebiete mit Pflicht zum G Gestaltungsplan
–Grundstücke und G violett Kat.Nr. 8237, 8839, 9342, 9343 an der Seestrasse (Gebiet ARA)
Art. 3BZO Thalwil · S. 10
Grundmasse
1In den Wohnzonen gelten folgende Vorschriften: Zonen Bestimmungen W1 W2 WG2 WGS W3 WG3 WG4 Max. Ausnützungsziffer Max. Zuschlag für Gewerbe
(Art. 5 Abs. 2) 30 % 40 % 40 %a 10 % 60 % 60 % 10 % 70 %
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 10) verbindlich lesbar.
10 % Max. Vollgeschosse Max. Dachgeschosse Max. anrechenbare Untergeschosse Max. zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauungen (Art. 22 Abs. 1) 2 1 1c
–2 1 1 c 1 2 1 1 1 3b 1b 1 2 3b 1b 1 2 4 1 1 1 Max. Gebäudehöhe in Meter Max Gebäudelänge in Meter 7.50 25.00d 7.50 30.00 7.50 30.00 10.50 40.00 10.50 40.00 13.50 40.00 Max. Firsthöhe in Meter 4.50 4.50 4.50 5.50 5.50 5.50 Min. Grundabstand in Meter 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 Mehrlängenzuschlag e ¼ der Mehrlänge über der Grundlänge von 15.00 m, max. jedoch bis 7.00 m
a)In der Zone WGS darf in Vollgeschossen max. 50 % der anrechenbaren Geschossfläche für Wohnen verwendet werden.
b)Im Rahmen der Sonderbauvorschriften Aufwertung und Verdichtung (Art. 20a) ist anstelle des Dachgeschosses ein Vollgeschoss zulässig. Seite 4 von 21 Bau- und Zonenordnung
c)Der Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen ist bis zu maximal 50 % der nach § 255 Abs. 2 PBG zulässigen Geschossflächen erlaubt.
d)Für Grundstücke am Seeufer darf die Gesamtlänge der Gebäude max. 50 % der Seeanstosslänge des Grundstückes betragen, und es gilt eine Freiflächenziffer von min. 75 %.
e)Beträgt der nachbarlich vereinbarte Gebäudeabstand (§ 270 Abs. 3 PBG) weniger als 7.00 m, gilt für den Mehrlängenzuschlag die Summe der massgebenden Fassadenlängen, abzüglich der Grundlängen von 15.00 m der beteiligten Gebäude. Sind die Gebäudeläng …
Art. 23BZO Thalwil · S. 21
Bauvorschriften
1Auf Bauten in Hanglagen, die geschossweise zurückgestaffelt sind, finden die nachstehenden besonderen Bestimmungen über Terrassenhäuser Anwendung, sofern
–die Bauten eine Gebäudehöhe von 7.50 m nicht überschreiten und
–seitlich nicht mehr als zwei Vollgeschosse über dem gewachsenen Terrain liegen.
2Geschosse werden im Vertikalschnitt gezählt. Geschossteile, die mehr als 1.50 m unter dem gewachsenen Terrain liegen, gelten bei dieser Bauweise als Untergeschosse.
3Der seitliche Mehrlängenzuschlag beträgt im Maximum 3.00 m.
4Bei dieser Bauweise ist auch in den Zonen W1 und W2 eine Gebäudelänge von max. 40.00 m, gemessen in der Falllinie, zulässig.
5Die Terrassen sind räumlich wirksam zu begrünen, damit die mehrgeschossige Erscheinung reduziert wird. Die Stufen sind in der Regel auch seitlich versetzt anzuordnen oder die Seitenfassaden entsprechend zu gliedern.
4. ERGÄNZENDE BAUVORSCHRIFTEN
Art. 31BZO Thalwil · S. 23
Lärmempfindlichkeitsstufen
1In den einzelnen Zonen gelten, soweit im Zonenplan für einzelne Teilbereiche nichts anderes vermerkt ist, die folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV): Seite 17 von 21 Bau- und Zonenordnung
–Zonen W1, W2, W3 Stufe II
–Zonen WG2, WG3, WG4, KA, KB, QEZ Z, WGS, G, E, F, R Stufe III
–Zone Oe Stufe II oder III gemäss Eintrag im Zonenplan.
2In den im Zonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Wohnzonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. In diesen Gebieten sind im Rahmen von Gestaltungsplänen die Abstände, die Gebäudelänge und die Ausnützungsziffer frei. Zudem sind auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig, wenn dadurch ein wirksamer Lärmschutz erleichtert wird.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 31). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 3, S. 10 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 3, S. 10 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 3, S. 10 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 4.5 m | Art. 3, S. 10 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 10 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 13, S. 3 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W1
Was gilt in der Zone W1 in Thalwil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
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