Zone WG3 · Thalwil

Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone WG3 in Thalwil (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan der Abteilung Geomatik
  • Grundrisse inkl. Dachaufsicht
  • Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur elektronisch via eBaugesucheZH
  • Aktueller Grundbuchauszug

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Thalwil · S. 9

Zonen

1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:

Zone Abkürzung Farbe im Zonenplan

–Zweigeschossige Wohnzone W1 gelb

–Zweigeschossige Wohnzone W2 orange

–Zweigeschossige Wohnzone WG2 orange/violett mit Gewerbeerleichterung

–Dreigeschossige Wohnzone W3 hellrot

–Dreigeschossige Wohnzone WG3 hellrot / violett mit Gewerbeerleichterung

–Viergeschossige Wohnzone WG4 dunkelrot/violett mit Gewerbeerleichterung

–Wohnzone mit GewerbeWGS violett /grün erleichterung am Seeufer

–Gewerbezone G violett

–Zentrumszone Z dunkelrot

–Kernzone A/B KA/KB braun

–Quartiererhaltungszone QEZ rosa

–Zone für öffentliche Bauten Oe grau und Anlagen

–Freihaltezone F grün

–Erholungszone E grün/grau

–Reservezone R weiss

–Gebiete mit Pflicht zum G Gestaltungsplan

–Grundstücke und G violett Kat.Nr. 8237, 8839, 9342, 9343 an der Seestrasse (Gebiet ARA)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3BZO Thalwil · S. 10

Grundmasse

1In den Wohnzonen gelten folgende Vorschriften: Zonen Bestimmungen W1 W2 WG2 WGS W3 WG3 WG4 Max. Ausnützungsziffer Max. Zuschlag für Gewerbe

(Art. 5 Abs. 2) 30 % 40 % 40 %a
10 % 60 % 60 %
10 % 70 %

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 10) verbindlich lesbar.

10 % Max. Vollgeschosse Max. Dachgeschosse Max. anrechenbare Untergeschosse Max. zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauungen (Art. 22 Abs. 1) 2 1 1c

–2 1 1 c 1 2 1 1 1 3b 1b 1 2 3b 1b 1 2 4 1 1 1 Max. Gebäudehöhe in Meter Max Gebäudelänge in Meter 7.50 25.00d 7.50 30.00 7.50 30.00 10.50 40.00 10.50 40.00 13.50 40.00 Max. Firsthöhe in Meter 4.50 4.50 4.50 5.50 5.50 5.50 Min. Grundabstand in Meter 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 Mehrlängenzuschlag e ¼ der Mehrlänge über der Grundlänge von 15.00 m, max. jedoch bis 7.00 m

a)In der Zone WGS darf in Vollgeschossen max. 50 % der anrechenbaren Geschossfläche für Wohnen verwendet werden.

b)Im Rahmen der Sonderbauvorschriften Aufwertung und Verdichtung (Art. 20a) ist anstelle des Dachgeschosses ein Vollgeschoss zulässig. Seite 4 von 21 Bau- und Zonenordnung

c)Der Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen ist bis zu maximal 50 % der nach § 255 Abs. 2 PBG zulässigen Geschossflächen erlaubt.

d)Für Grundstücke am Seeufer darf die Gesamtlänge der Gebäude max. 50 % der Seeanstosslänge des Grundstückes betragen, und es gilt eine Freiflächenziffer von min. 75 %.

e)Beträgt der nachbarlich vereinbarte Gebäudeabstand (§ 270 Abs. 3 PBG) weniger als 7.00 m, gilt für den Mehrlängenzuschlag die Summe der massgebenden Fassadenlängen, abzüglich der Grundlängen von 15.00 m der beteiligten Gebäude. Sind die Gebäudeläng …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 5BZO Thalwil · S. 11

Gewerbeerleichterung

1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG2, WG3, WG4 und WGS) ist mässig störendes Gewerbe zulässig.

2Für dauernd gewerblich genutzte Geschossflächen erhöht sich die Ausnützungsziffer um den in Art. 3 festgelegten Zuschlag.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 20aBZO Thalwil · S. 19

Sonderbauvorschriften für die Aufwertung und Verdichtung der Zonen W3 und WG3

1Mit diesen Sonderbauvorschriften sollen unter dem Aspekt der Siedlungserneuerung und der Aufwertung sowie der Förderung von Altersund Familienwohnraum die Voraussetzungen für Nachverdichtungen mit hoher Siedlungsqualität geschaffen werden.

2Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die allgemeine Bau- und Zonenordnung.

3Das zonenkonforme Dachgeschoss darf durch ein Vollgeschoss ersetzt werden, wenn dabei eine gute Einordnung und Gestaltung nachgewiesen wird.

4Die Ausnützungsziffer erhöht sich auf max. 80 % inkl. Gewerbeerleichterung gemäss Art. 5 Abs. 2, die Vollgeschosszahl auf 4 VG (kein zusätzliches DG) und die Gebäudehöhe auf 13.50 m.

5Die zusätzlich zur Grundordnung ermöglichten Geschossflächen sind vollständig für Wohnzwecke zu nutzen.

6Bei Neubauten sind die Erleichterungen gemäss Abs. 3 - 5 anwendbar, sofern mindestens 25 % der zum Wohnen oder Arbeiten genutzten Bruttogeschossflächen für den ausnützungseffizienten Wohnungsbau reserviert sind. Die Wohnungsgrössen dürfen für diesen Anteil maximal die nachfolgend aufgeführten Hauptnutzflächen nach SIA 416 umfassen, wobei kein Spielraum für Überschreitungen besteht:

Zimmerzahl ohne Küche und Bad/ WC-Räume

1½ 2 2½ 3 3½ 4 4½ 5 5½ 6 Maximale Hauptnutzungsfläche HNF nach SIA in m2 (inkl. interne Abstellräume, Korridore, Treppen usw.) 50 61 66 77 88 99 105 110 121 132

7Diese Sonderbauvorschriften sind nicht anwendbar für Arealüberbauungen und können auch nicht mit den Möglich …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 31BZO Thalwil · S. 23

Lärmempfindlichkeitsstufen

1In den einzelnen Zonen gelten, soweit im Zonenplan für einzelne Teilbereiche nichts anderes vermerkt ist, die folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV): Seite 17 von 21 Bau- und Zonenordnung

–Zonen W1, W2, W3 Stufe II

–Zonen WG2, WG3, WG4, KA, KB, QEZ Z, WGS, G, E, F, R Stufe III

–Zone Oe Stufe II oder III gemäss Eintrag im Zonenplan.

2In den im Zonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Wohnzonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. In diesen Gebieten sind im Rahmen von Gestaltungsplänen die Abstände, die Gebäudelänge und die Ausnützungsziffer frei. Zudem sind auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig, wenn dadurch ein wirksamer Lärmschutz erleichtert wird.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 31). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 3, S. 100.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 3, S. 100.95
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 3, S. 100.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 3, S. 100.95
Firsthöhe≤ 5.5 mArt. 3, S. 100.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 3, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG3

Was gilt in der Zone WG3 in Thalwil?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thalwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Thalwil: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thalwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
Baugesuche in Thalwil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Thalwil