Zone Gewerbezone · Thalwil
Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Gewerbezone in Thalwil (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 16 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m³/m². Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan der Abteilung Geomatik
- Grundrisse inkl. Dachaufsicht
- Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Nur elektronisch via eBaugesucheZH
- Aktueller Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Gebühren: Gebührenreglement Bauwesen Nr. 600.3, gültig seit 01.01.2024
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung, Bausekretariat
- 044 723 23 23
- hochbau@thalwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «Gewerbezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Thalwil · S. 9
Zonen
1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:
Zone Abkürzung Farbe im Zonenplan
–Zweigeschossige Wohnzone W1 gelb
–Zweigeschossige Wohnzone W2 orange
–Zweigeschossige Wohnzone WG2 orange/violett mit Gewerbeerleichterung
–Dreigeschossige Wohnzone W3 hellrot
–Dreigeschossige Wohnzone WG3 hellrot / violett mit Gewerbeerleichterung
–Viergeschossige Wohnzone WG4 dunkelrot/violett mit Gewerbeerleichterung
–Wohnzone mit GewerbeWGS violett /grün erleichterung am Seeufer
–Gewerbezone G violett
–Zentrumszone Z dunkelrot
–Kernzone A/B KA/KB braun
–Quartiererhaltungszone QEZ rosa
–Zone für öffentliche Bauten Oe grau und Anlagen
–Freihaltezone F grün
–Erholungszone E grün/grau
–Reservezone R weiss
–Gebiete mit Pflicht zum G Gestaltungsplan
–Grundstücke und G violett Kat.Nr. 8237, 8839, 9342, 9343 an der Seestrasse (Gebiet ARA)
Art. 6BZO Thalwil · S. 11
Bauweise
1Die geschlossene Überbauung ist zulässig.
2Der Grenzbau ist in allen Wohnzonen gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.
3Bei gleichzeitigem Grenzbau, oder wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird, darf die Gesamtlänge die zonengemässe maximale Gebäudelänge um höchstens 10.00 m überschreiten, sofern der Charakter des Quartiers durch die geplante Baute nicht beeinträchtigt wird und das Projekt in Bezug auf die Baumassenverteilung, die Höhenlage der Hauptgesimse und das Dachprofil eine gute Lösung ergibt.
4Wenn ein anrechenbares Untergeschoss zulässig ist, darf bei Bauten am Hang (Falllinie an der Fassade min. 10 %) über dem gestalteten Terrain talseits (Voll- und Untergeschosse zusammengerechnet) insgesamt höchstens ein Geschoss mehr sichtbar sein als die gemäss Art. 3 zulässige Zahl der Vollgeschosse angibt. Bergseits dürfen anrechenbare Untergeschosse um höchstens 1.50 m und lediglich zur Belichtung von Seite 5 von 21 Bau- und Zonenordnung Nebenräumen (wie Küche, Bad, WC, Abstellräume etc.) freigelegt werden.
5Bei anrechenbaren Untergeschossen ist die Freilegung derselben in jedem Falle auf den halben Gebäudeumfang beschränkt.
2.2 Gewerbezone
Art. 7BZO Thalwil · S. 12
Grundmasse
1In den Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften:
Gewerbezone Wettinger - Baumassenziffer max. 6 m³/m² 4 m³/m² - Überbauungsziffer max. 50 % * 50 % * - Gesamthöhe max. 16.00 m ** 12.00 m ** - Grenzabstand min. 3.50 m 3.50 m * Eine Erhöhung der Überbauungsziffer auf max. 70 % ist zulässig, sofern mindestens im Ausmass der zusätzlich überbauten Fläche Flachdächer als Grünflächen gemäss Art. 27a gestaltet werden. ** Die Gesamthöhe entspricht der maximal zulässigen, höchsten Höhe (unabhängig der Dachform). Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Innerhalb der Zone gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen gelten deren zonengemässe Abstände inkl. Mehrhöhenzuschlag gemäss § 260 Abs. 2 PBG.
Art. 20BZO Thalwil · S. 19
Sonderbauvorschriften für die Gewerbezone Farb
Aufgehoben (Beschluss Gemeindeversammlung vom 17. September 2009)
Art. 20cBZO Thalwil · S. 20
Sonderbauvorschrift für die Gewerbezone Böni
1Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die allgemeine Bau- und Zonenordnung.
2In der Gewerbezone Böni darf auf der Parzelle Nr. 9444 die Gesamthöhe für einzelne Bauten oder Bauteile bis auf max. 25.00 m erhöht werden, sofern damit eine gestalterisch und betrieblich gesamthaft bessere Lösung ermöglicht wird.
3. BESONDERE INSTITUTE 3.1 Arealüberbauungen
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 6 m³/m² | Art. 7, S. 12 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 16 m | Art. 7, S. 12 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 7, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Gewerbezone
Was gilt in der Zone Gewerbezone in Thalwil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Gewerbezone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Gewerbezone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
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