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Art. 31 · Lärmempfindlichkeitsstufen

BZO Thalwil · S. 23 · Original-PDF

1In den einzelnen Zonen gelten, soweit im Zonenplan für einzelne Teilbereiche nichts anderes vermerkt ist, die folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV): Seite 17 von 21 Bau- und Zonenordnung

–Zonen W1, W2, W3 Stufe II

–Zonen WG2, WG3, WG4, KA, KB, QEZ Z, WGS, G, E, F, R Stufe III

–Zone Oe Stufe II oder III gemäss Eintrag im Zonenplan.

2In den im Zonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Wohnzonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. In diesen Gebieten sind im Rahmen von Gestaltungsplänen die Abstände, die Gebäudelänge und die Ausnützungsziffer frei. Zudem sind auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig, wenn dadurch ein wirksamer Lärmschutz erleichtert wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.