Zone Wettinger · Thalwil

Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Wettinger in Thalwil (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m³/m². Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan der Abteilung Geomatik
  • Grundrisse inkl. Dachaufsicht
  • Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur elektronisch via eBaugesucheZH
  • Aktueller Grundbuchauszug

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «Wettinger» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Thalwil · S. 12

Grundmasse

1In den Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften:

Gewerbezone Wettinger - Baumassenziffer max. 6 m³/m² 4 m³/m² - Überbauungsziffer max. 50 % * 50 % * - Gesamthöhe max. 16.00 m ** 12.00 m ** - Grenzabstand min. 3.50 m 3.50 m * Eine Erhöhung der Überbauungsziffer auf max. 70 % ist zulässig, sofern mindestens im Ausmass der zusätzlich überbauten Fläche Flachdächer als Grünflächen gemäss Art. 27a gestaltet werden. ** Die Gesamthöhe entspricht der maximal zulässigen, höchsten Höhe (unabhängig der Dachform). Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.

2Innerhalb der Zone gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen gelten deren zonengemässe Abstände inkl. Mehrhöhenzuschlag gemäss § 260 Abs. 2 PBG.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4 m³/m²Art. 7, S. 120.75
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 7, S. 120.75
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 7, S. 120.75

Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wettinger

Was gilt in der Zone Wettinger in Thalwil?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m³/m². Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thalwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wettinger sein?
Laut BZO Thalwil: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wettinger einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thalwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
Baugesuche in Thalwil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil. Ablauf nach der Einreichung →

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