Zone Wettinger · Thalwil
Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Wettinger in Thalwil (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m³/m². Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan der Abteilung Geomatik
- Grundrisse inkl. Dachaufsicht
- Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Nur elektronisch via eBaugesucheZH
- Aktueller Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Gebühren: Gebührenreglement Bauwesen Nr. 600.3, gültig seit 01.01.2024
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung, Bausekretariat
- 044 723 23 23
- hochbau@thalwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «Wettinger» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Thalwil · S. 12
Grundmasse
1In den Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften:
Gewerbezone Wettinger - Baumassenziffer max. 6 m³/m² 4 m³/m² - Überbauungsziffer max. 50 % * 50 % * - Gesamthöhe max. 16.00 m ** 12.00 m ** - Grenzabstand min. 3.50 m 3.50 m * Eine Erhöhung der Überbauungsziffer auf max. 70 % ist zulässig, sofern mindestens im Ausmass der zusätzlich überbauten Fläche Flachdächer als Grünflächen gemäss Art. 27a gestaltet werden. ** Die Gesamthöhe entspricht der maximal zulässigen, höchsten Höhe (unabhängig der Dachform). Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Innerhalb der Zone gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen gelten deren zonengemässe Abstände inkl. Mehrhöhenzuschlag gemäss § 260 Abs. 2 PBG.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4 m³/m² | Art. 7, S. 12 | 0.75 |
| Gebäudehöhe | ≤ 12 m | Art. 7, S. 12 | 0.75 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 7, S. 12 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Wettinger
Was gilt in der Zone Wettinger in Thalwil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wettinger sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wettinger einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
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