Zone Zentrumszone · Thalwil

Zürich · BFS 141 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Zentrumszone in Thalwil (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan der Abteilung Geomatik
  • Grundrisse inkl. Dachaufsicht
  • Umgebungsplan mit Siedlungsentwaesserung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur elektronisch via eBaugesucheZH
  • Aktueller Grundbuchauszug

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thalwil, in denen «Zentrumszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Thalwil · S. 9

Zonen

1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:

Zone Abkürzung Farbe im Zonenplan

–Zweigeschossige Wohnzone W1 gelb

–Zweigeschossige Wohnzone W2 orange

–Zweigeschossige Wohnzone WG2 orange/violett mit Gewerbeerleichterung

–Dreigeschossige Wohnzone W3 hellrot

–Dreigeschossige Wohnzone WG3 hellrot / violett mit Gewerbeerleichterung

–Viergeschossige Wohnzone WG4 dunkelrot/violett mit Gewerbeerleichterung

–Wohnzone mit GewerbeWGS violett /grün erleichterung am Seeufer

–Gewerbezone G violett

–Zentrumszone Z dunkelrot

–Kernzone A/B KA/KB braun

–Quartiererhaltungszone QEZ rosa

–Zone für öffentliche Bauten Oe grau und Anlagen

–Freihaltezone F grün

–Erholungszone E grün/grau

–Reservezone R weiss

–Gebiete mit Pflicht zum G Gestaltungsplan

–Grundstücke und G violett Kat.Nr. 8237, 8839, 9342, 9343 an der Seestrasse (Gebiet ARA)

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Art. 8BZO Thalwil · S. 12

Bauweise und Nutzweise

1Die geschlossene Überbauung ist zulässig.

2Der Grenzbau ist gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.

3Neben Industrie- und Gewerbebetrieben ist Handels- und Dienstleistungsgewerbe zulässig. Verkaufsgeschäfte für Güter des täglichen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² sind ausgeschlossen.

4Für vorübergehend angestellte, betriebszugehörige Personen sind im Rahmen der geltenden Zonenvorschriften provisorische Gemeinschaftsunterkünfte zulässig. Seite 6 von 21 Bau- und Zonenordnung 2.3 Zentrumszone

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Art. 9BZO Thalwil · S. 13

Zweck und Ziele

Die Zentrumszone ist bestimmt für: 1 die Aufwertung und Stärkung des Geschäftszentrums in seiner lokalen und regionalen Bedeutung; 2 eine Vielfalt von Handels- und Dienstleistungsangeboten und weiterer publikumsorientierter Nutzungen; 3 eine angemessene, hochwertige Verdichtung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Strukturen; 4 einen öffentlichen Raum mit einer hohen Aufenthalts- und Begegnungsqualität.

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Art. 9aBZO Thalwil · S. 13

Grundmasse

1In der Zentrumszone gelten folgende Vorschriften:

–Gewerbenutzung im Rahmen des zulässigen Gebäudeprofils unbeschränkt;

–Wohnnutzung bis max. 2/3 der realisierten, anrechenbaren Geschossfläche (inkl. Unter- und Dachgeschosse); Abweichungen können für zu Wohnnutzung geeignete Randlagen oder spezielle Nutzungen mit z.B. überhohen Räumen zugelassen werden.

–Vollgeschosse max. 4

–anrechenbare Untergeschosse max. 1

–anrechenbare Dachgeschosse max. 1

–Firsthöhe max. 5.50 m

–Gebäudehöhe max. 13.50 m

–Grenzabstand min. 5.00m

2Anstelle eines Dachgeschosses ist ein 5. Vollgeschoss mit Flachdach zulässig. Dieses ist mindestens an der Hauptfassade zum öffentlichen Raum hin bündig anzuordnen. Die zulässige Gebäudehöhe erhöht sich auf 16.50m. Über dem 5. Vollgeschoss sind nur noch kleinere technisch bedingte Aufbauten zulässig oder ein Technikgeschoss unter Einhaltung des zulässigen Gebäudeprofils für Attikageschosse.

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Art. 32aBZO Thalwil · S. 24

Bahnhof – Unterführung Ludretikonerstrasse

1Für das ganze Gebiet gelten die allgemeinen Zweckbestimmungen der Zentrumszone gemäss Art. 9.

2Die zusätzlichen Zielsetzungen umfassen:

–die Umgestaltung und Aufwertung des Strassenraums mit attraktiven Fusswegen unter Einbezug von Vorplätzen und Freiräumen.

–die Schaffung von benutzerfreundlichen ÖV-Haltestellen und Taxistandplätzen sowie rationellen Parkierungsanlagen für bisherige und neue Nutzungen sowie für Besucher der Gotthardstrasse.

–die Verwendung oder der Ersatz nicht mehr benötigter Bahngebäude für möglichst publikumsorientierte Nutzungen und

–die Weiterführung der Passarelle Nord bis zur Bahnhofstrasse.

3Weitere Bestimmungen:

–Im Bereich der Zentrumszone sind die Geschosszahl sowie die Anordnung des 5. Vollgeschosses frei.

–Das Ausmass verkehrserzeugender Nutzungen ist auf die Kapazität der Erschliessung abzustimmen.

–Die maximal zulässige Parkplatzzahl für neue Wohn-Nutzungen ist auf 75 % des nach Art. 26 ermittelten Pflichtbedarfs beschränkt.

–Teil-Gestaltungspläne oder ersatzweise Arealüberbauungen gemäss Art. 21 ff bzw. § 71 PBG sind bei sinnvoller Abgrenzung und Umsetzung der vorgehenden Zielsetzungen ab einer Mindestfläche von 2'000 m² zulässig. Seite 18 von 21 Bau- und Zonenordnung

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 9a, S. 130.95
Firsthöhe≤ 5.5 mArt. 9a, S. 130.95
Gebäudehöhe≤ 13.5 mArt. 9a, S. 130.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 9a, S. 130.85

Extrahiert aus der BZO Thalwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zentrumszone

Was gilt in der Zone Zentrumszone in Thalwil?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thalwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zentrumszone sein?
Laut BZO Thalwil: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Zentrumszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thalwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thalwil?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thalwil ein?
Baugesuche in Thalwil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil. Ablauf nach der Einreichung →

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